Ausschreibung 1253019: Erneuerung RAPAG

Publiziert am: 31. März 2022

Kanton Aargau, DFR, Abteilung Finanzen

Das System RAPAG (Rechnungswesen-Applikation des Kantons Aargau) ist eine SAP-Anwendung, die für die Führung der Finanzbuchhaltung, der Debitoren und Kreditoren, der Kosten-/Leistungsrechnung und für das Projekt- und Immobilienmanagement des Kantons Aargau verwendet wird. RAPAG ist seit 2006 in Betrieb und wurde letztmals im Jahr 2014 vollständig neugestaltet und technologisch aufgerüstet. Das System baut auf diversen SAP-Modulen auf und liegt heute in der Version SAP ERP Suite ECC 6.0 vor.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die Vergabestelle einen geeigneten Anbieter für die Migration auf S/4HANA.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Aarau

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
31. März 2022 Publikationsdatum
31. März 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

9. Mai 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
14. April 2022 Frist für Fragen

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9. Mai 2022 Abgabetermin 23:59

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10. Mai 2022 Offertöffnung

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None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kanton Aargau, DFR, Abteilung Finanzen
Tellistrasse 67
5001 Aarau
Telefon: +41628352425
E-Mail-Adresse:  
dominic.richner@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1253019 Erneuerung RAPAG