Zuschlag 1252569: BZU 23 Sins / Oberrüti

Publiziert am: 28. März 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend waren insbesondere der vorteilhafte Preis sowie die Zuschlagskriterien (ZK1 +ZK2) «Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson» sowie "Auftragsanalyse zu Termine, Projektherausforderungen, Investitionskosten und Organisation".


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1: Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson. Als Schlüsselpersonen gelten: Gesamtleitung / Gesamtkoordinator, örtliche Bauleitung, PL Ingenieurbau Tiefbau, PL Ingenieurbau Tragkonstruktion, PL Bauphasenplanung
30% ZK2: Auftragsanalyse zu folgenden Schwerpunkten: Termine, Projektherausforderungen, Investitionskosten, Organisation
30% ZK3: Preis

Berücksichtigte Anbieter

Gähler und Partner AG, Ennetbaden
CHF 1,169,284 exkl. MwSt., Der Preis beinhaltet sämtliche Leistungen netto inkl. Nebenkosten exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: simap
Ausschreibung vom: 29.10.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 139 Tage

Datum des Zuschlags:

17.03.2022


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
jochen.graner@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1252569 BZU 23 Sins / Oberrüti