Zuschlag 1252455: GEMO 22/0106
Publiziert am: 21. März 2022
Stadt Zürich ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Ein Auftrag kann gemäss § 10 lit. c SVO unabhängig vom Auftragswert freihändig vergeben werden, wenn aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur eine Anbieterin oder ein Anbieter infrage kommt und es keine angemessene Alternative gibt. Das Prozessleitsystem basiert auf dem eigenen System RITOP der Firma Rittmeyer AG. Es bildet die Grundlage für sämtliche Funktionen zur Steuerung und Überwachung des Klärwerks Werdhölzli und der Anlagen der Entwässerung. Die darauf erstellte Software, wie auch die Software in den speicherprogrammierbaren Steuerungen aller Anlagen sind auf diese Basis angewiesen und können nur auf ihr laufen bzw. mit ihr kommunizieren. Nur die Firma Rittmeyer AG ist in der Lage, neue Versionen ihres Systems RITOP zu erstellen. Systeme anderer Hersteller sind nicht kompatibel zu RITOP. Wegen den technischen Besonderheiten kommt nur die Rittmeyer AG als Anbieterin in Frage. Des Weiteren gibt es keine angemessene Alternative. Ein Wechsel zu einem neuen System würde zu unverhältnismässigen Aufwänden und damit Kosten führen, weil sämtliche verfahrenstechnischen Bilder und Programme vollständig neu erstellt werden müssten. Für eine vollständige Neuprogrammierung aller Anlagen ist mit einem Zeitaufwand von ca. 5 Jahren und Kosten von nicht unter 5 Millionen Franken zu rechnen. In dieser Zeit müsste der Betrieb des Klärwerks mit zwei unterschiedlichen Prozessleitsystemen aufrechterhalten werden, was für die Betreiber schwierig ist und Schnittstellenprobleme absehbar sind. Die Verfügbarkeit des Klärwerks insgesamt wird durch derartige Eingriffe reduziert. Eine hohe Verfügbarkeit des Systems ist aber sehr wichtig, weil Fehlfunktionen des Prozessleitsystems und damit des Klärwerks Werdhölzli im schlimmsten Fall zu substantiellen Umweltschäden führen könnten. Je geringer die Risikotoleranz der Beschaffungsstelle ist, desto eher fehlt es an einer angemessenen Alternative i.S.v. § 10 lit. c SVO (Gianni Fröhlich-Bleuler, Die Vergabe von IT-Verträgen, in: Aktuelles Vergaberecht 2016, Zürich 2016, Rz. 58 f.). Aus diesen Gründen ist die Leistung zum Update der Hard- und Software des PLS des Klärwerks Werdhölzli 2022 zum offerierten Betrag von Fr. 433 350.82 (ausschliesslich Mehrwertsteuer) bzw. Fr. 466 718.83 (einschliesslich Mehrwertsteuer) an die Rittmeyer AG, Inwilerriedstrasse 57, 6341 Baar, zu vergeben. Eine Ausschreibung des Prozessleitsystems ist für 2030 vorgesehen, weil dann umfangreiche verfahrenstechnische Neu- und Umbauten realisiert werden, die eine Neuprogrammierung erfordern, weshalb dann auch andere Anbieter infrage kommen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
15.03.2022
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Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen, von der Eröffnung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Publikation ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Gemäss Vergabe des Direktors ERZ vom 15.03.2022
Bändlistrasse 108, Postfach
8010 Zürich
Telefon: 044 645 55 55
E-Mail-Adresse:
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