Zuschlag 1251805: F22041 - Open Government Data-Plattform.

Publiziert am: 17. März 2022

Bundesamt für Statistik BFS

Den Zuschlag erhält die Firma Liip AG, gestützt auf den Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB. Die Beschaffung erfolgte im offenen Verfahren an die jetzige Anbieterin im 2015, WTO (14136) Open Data Government Data Portal Projekt-ID 119620, Meldungsnummer 859883. Die Plattform opendata.swiss soll bis zum geplanten Ende des Produkt-Lebenszyklus, bzw. bis zu dessen geplanter Ablösung durch ein bestehendes System, im Jahr 2024, weiterhin die bisherige Firma die Life-Cycle Unterstützung und die Verbesserung/Erweiterung, fortführen. Die Plattform wurde durch die Firma konzipiert und der Betrieb, der Support, die Wartung und die Ausserbetriebsetzung obliegt ihr, bis Ende 2024. Ein Wechsel würde technischer Knowhow Verlust bedeuten. Zudem würde dies nicht nur zu substanziellen Mehrkosten, sondern infolge personeller Mehraufwände / Migrationskosten für Einarbeitung und Einschulung, auch Risiken für den laufenden Betrieb und die administrativen Abläufe mit den Kunden des BFS bedeuten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Liip AG, Fribourg
CHF 697,312 , Optional bis 31.12.2024

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

09.03.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Statistik BFS
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1251805 F22041 - Open Government Data-Plattform.