Ausschreibung 1251513: Public Cloud Services
Publiziert am: 4. April 2022
Swissmedic, Beschaffungsmanagement
Swissmedic sucht mit vorliegender Ausschreibung maximal drei Public Cloud Service Provider für die Lieferung vom Public Cloud Services. Diese Provider sollen kostengünstige, sichere, ausgereifte und skalierbare Infrastruktur- und Plattformdienste anbieten können wie z. B. Speicher, (hoch performante) Rechenleistung und Entwicklungsplattformen. Zusätzlich soll der Servicekatalog dieser Provider diverse neue Technologien und Services beinhalten (u. a. Machine Learning, künstliche Intelligenz, Big Data/Analytics, etc.). Die Services müssen in einem Pay-as-you-go Modell bezogen werden können. Für den Bezug der Services sind keine Investitionen von Seite Swissmedic nötig und es besteht keine Bezugspflicht.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
4. April 2022 | Publikationsdatum | |
4. April 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
12. Mai 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
22. April 2022 | Frist für Fragen | Fragen können ausschliesslich im Simap Forum gestellt werden. |
16. Mai 2022 | Abgabetermin 00:00 | Das vollständige Angebot ist Swissmedic bis spätestens am 16. Mai 2022 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform, einfach auf USB-Stick) an die Adresse gemäss Kapitel 11.1 des Pflichtenhefts zuzustellen. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am 16.05.2022, noch während den Öffnungszeiten der Loge (d.h. Montag bis Donnerstag, 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.00 Uhr, Adresse gemäss Kapitel 11.1 des Pflichtenhefts, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Swissmedic zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 19. Mai 2022 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 16. Mai 2022. c) Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Die Anbieterin ist verpflichtet, 10 Tage vor Ablauf der Abgabefrist Swissmedic per Email (markus.diethelm@swissmedic.ch) über den Abgabeort (inkl. Adresse) zu informieren. Ausserdem ist sie verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes der Auftraggeberin per E-Mail zuzustellen. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt. |
20. Mai 2022 | Offertöffnung | Das vollständige Angebot ist Swissmedic bis spätestens am 16. Mai 2022 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform, einfach auf USB-Stick) an die Adresse gemäss Kapitel 11.1 des Pflichtenhefts zuzustellen. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am 16.05.2022, noch während den Öffnungszeiten der Loge (d.h. Montag bis Donnerstag, 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.00 Uhr, Adresse gemäss Kapitel 11.1 des Pflichtenhefts, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Swissmedic zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 19. Mai 2022 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 16. Mai 2022. c) Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Die Anbieterin ist verpflichtet, 10 Tage vor Ablauf der Abgabefrist Swissmedic per Email (markus.diethelm@swissmedic.ch) über den Abgabeort (inkl. Adresse) zu informieren. Ausserdem ist sie verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes der Auftraggeberin per E-Mail zuzustellen. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Leistungsbezogene Anforderungen |
30% | Service-Angebot |
5% | Qualität ausgewählter Services |
25% | Kosten |
10% | Anbieterpräsentation |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
Die detaillierten Eignungskriterien sind in der Beilage_B_Fragenkatalog zu finden.
EK1: Handelsregistereintrag
EK2: Betreibungsauskunft
EK3: Selbstdeklaration BKB
EK4: Kernübereinkommen d. internat. Arbeitsorganisation
EK5: Zertifizierungen
EK6: Swiss Transborder Data Flow Agreement
EK7: Sprachen
EK8: Wesentliche Vertragselemente
EK9: Vollständigkeit
EK10: Ausgefülltes Blatt "Kosten" im Servicekatalog
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gem. Ausschreibungsunterlagen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
keine
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Telefon: 058 465 50 47
E-Mail-Adresse:
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öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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