Ausschreibung 1251509: (22112) 609 Smart Devices und Folgeprodukte sowie Reparatur Services

Publiziert am: 17. März 2022

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Mit dieser Ausschreibung wird ein (1) Service Provider als Zuschlagsempfänger gesucht, welcher folgende Leistungen erbringt:
• Beschaffung und Lieferung von Smart Devices
• Verwaltung eines Ersatzgeräte Pools
• Abwicklung von Garantiefällen
• Abwicklung von Reparaturen


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30213200: Tablettcomputer
  • 32236000: Funktelefone
  • 32250000: Mobilfunkgeräte
  • 50312220: Reparatur von Kleincomputern
  • 32270000: Digitale Übertragungsgeräte
  • 32252000: GSM-Telefone
  • 32252110: Freisprech-Mobiltelefone (drahtlos)
  • 50312420: Reparatur von Mikrocomputern
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. März 2022 Publikationsdatum
17. März 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

1. April 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

27. April 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

3. Mai 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
500 Punkte ZK-001: Android Reseller Zertifizierung
500 Punkte ZK-002: Google Zero-Touch
800 Punkte ZK-003: Funktionen und Beschreibung Online Service Portal
1000 Punkte ZK-004: Konzept, Zeitplan und Prozesse
450 Punkte ZK-005: Umweltwirkung
450 Punkte ZK-006: Treibhausgas-kompensierte Auslieferung
300 Punkte ZK-007: Verhaltenskodex
6000 Punkte ZK-Preis: Angebotspreis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK_001
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbieterinnen aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbieterinnen aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK_002
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB): (vgl. Anhang 4.1 - 4.3)
• für Kauf und Wartung von Hardware, (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
• für Informatikdienstleistungen, (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
• die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Rahmenvertrag (vgl. Anhang 05).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK_003
Akzeptanz des Vertragsentwurfs (Anhang 05)
Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage des Pflichtenhefts (Anhang 05) vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK_004
Personensicherheitsüberprüfung
Die Anbieterin ist bereit, auf Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Nähere Informationen sind zu finden unter:
https://www.vbs.admin.ch/de/themen/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK_005
Personelle Ressourcen
Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK_006
Gesamtverantwortung
Werden Subakkordanten eingesetzt, übernimmt die Anbieterin die Gesamtverantwortung.
Ihre beteiligten Subakkordanten sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung sowie Darstellung der diesen Subakkordanten zugewiesenen Rolle/-n.

EK_007
Rechnungsstellung durch Subakkordanten
Erfolgt die Rechnungsstellung durch Subunternehmer (vgl. Anhang 5 Rahmenvertrag, Kapitel 12), so ist die Beschaffungsstelle resp. sind seine Bedarfsstellen berechtigt, mit befreiender Wirkung die Zahlungen entsprechend den in der Rechnung jeweils angegebenen Angaben zu leisten. Die Auftragnehmerin ist und bleibt aber alleiniger Vertragspartner und die Regelung der Rechnungsstellung über die Subunternehmer hat keinerlei Einfluss auf die übrigen Rechte und Leistungspflichten der Vertragsparteien.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK_008
Stückzahlen
Die Anbieterin akzeptiert, dass die Bestellungen auf Abruf in unterschiedlichster Stückzahl über den gesamten Beschaffungszeitraum erfolgen können. Dabei dürfen keine Kleinmengenzuschläge verrechnet werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK_009
Lieferfristen Geräte
Die Anbieterin sichert zu, Vorgaben des Auftraggebers bezüglich verbindlichen Lieferterminen und Lagerbeständen einzuhalten (vgl. Anhang 1 Leistungsbeschriebe Kapitel 4 sowie Anhang 5 Rahmenvertrag, Kapitel 5).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK_010
Erfahrung
a) Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind, wobei bei der Kundenreferenz in einer Zeitperiode von 5 Jahren ein Geräteanzahl von mindestens 2'500 Geräten umgesetzt sowie dafür die angefallenen Reparaturleistungen erbracht wurden. Sie weist diese Erfahrung anhand von 1 Kundenreferenz in den letzten 5 Jahren nach.
b) Referenzauskünfte über von Anbieterinnen für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
a) Schriftlicher Nachweis der Referenzen in Anhang 9 mit mindestens folgenden Angaben:
- Kundenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) mit deren Telefonnummern und Email-Adressen;
- Zeitrahmen und Ort der Durchführung des Auftrags;
- Umfang/Kennzahlen zum durchgeführten Auftrag, welche die Erfahrung nachweisen;
- Umschreibung der erbrachten Leistungen, welche die Erfahrung nachweisen;
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
b) Zustimmungsschreiben zur Auskunfterteilung sind dem Angebot beizulegen.

EK_011
Ansprechpartner SPOC
Die Anbieterin stellt einen dedizierten Projektleiter (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen der Projektumsetzung/Implementierung zuständig ist und Entscheide herbeiführen kann, zur Verfügung. An allen Arbeitstagen des Kantons Bern muss der SPOC oder seine Stellvertretung verfügbar sein und bei Bedarf vor Ort. Personelle Fluktuationen sind unmittelbar mitzuteilen. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung sowohl für den SPOC als auch für seine Stellvertretung.

EK_012
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Die Anbieterin ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich mindestens Sprachniveau B2) kommunizieren und die Reports, Dokumentationen (z.B. Prozesse), etc. in deutscher Sprache (schriftlich) erstellen und abliefern können. Als Schlüsselperson werden der SPOC sowie andere Mitarbeiter der Anbieterin verstanden, die im Rahmen des Beschaffungsprojektes Entscheidkompetenz besitzen oder als Know-How Träger eingesetzt werden und direkt mit dem Käufer kommunizieren.
(Sprachniveau gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
Als Nachweis anerkannt werden folgende Dokumentationen:
- Zertifikate Sprachniveau
- Nachgewiesene Muttersprache (z.B. durch Lebenslauf)

EK_013
Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende, z.B. für die Erbringung von weiteren Dienstleistungen in Regie, bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK_014
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001:2015 oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist durch den Anbieter nachzuweisen.
Nachweis:
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes gültiges Zertifikat.

EK_015
Apple Zertifizierung
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten die für den Verkauf (Apple Authorized Reseller) und Reparatur Service (Authorized Service Providers) notwendigen Zertifizierungen besitzen.
Nachweis:
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes gültiges Zertifikat (auch für die einbezogenen Sublieferanten).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine/Aucune

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Kauf- und Wartung von Hardware Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021
- Informatikdienstleistungen Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021
- Beschaffung und Pflege von Standardsoftware Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieterinnen verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das vorteilhafteste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch