Ausschreibung 1251137: (22054) 609 LRA-Office Leistungen

Publiziert am: 16. März 2022

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein fachlich spezialisierter, erfahrener und kompetenter Zuschlagsempfänger gesucht, welcher ab Juni 2022 über 5 Jahre die Bedarfsstelle in Form von Dienstleistungen für das LRA-Office unterstützt und das Vorhaben als Sourcing-Partner begleitet.

Max. optionales Beschaffungsvolumen: CHF 8'000'000.00


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Gemäss Kap. 3.2.4 Pflichtenheft

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 75131000: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. März 2022 Publikationsdatum
16. März 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

1. April 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

26. April 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

29. April 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte ZK 1.1 Erfahrung des Anbieters
3000 Punkte ZK 1.2 Erfahrung der Mitarbeitenden
4000 Punkte ZK 2 Preis (Maximaler Stundensatz)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02: Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
SPOC und Stellvertretung im Anhang 1 Bemerkungsfeld eintragen:
Name, Vorname, E-Mail, Telefonnummer, Funktionsbezeichnung.

EK 03: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 04: Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 05: Akzeptanz der AGB der Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 06: Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf in Anhang 03 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07: Sprachkenntnisse der Mitarbeitenden
Bestätigung, dass nur Mitarbeitende eingesetzt werden, die in einer der Amtssprachen Deutsch oder Französisch mündlich und schriftlich sehr gut kommunizieren, sowie in einer zweiten Amtssprache oder Englisch mündlich gut kommunizieren können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08: Erfahrung des Anbieters
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich IT-Support, IT Workplace oder im Bereich Betrieb/Büroautomation in der Verwaltung oder in Grossunternehmungen um den Auftrag gemäss Pflichtenheft zu erfüllen.
Die Erfahrungen sind anhand von drei (3) Referenzen nachzuweisen, wobei:
- Alle Referenzen/Aufträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten aufweisen müssen und das Abschlussjahr nicht länger als im Jahr 2017 zurück liegen darf
- Alle Referenzen umfassen eine Grössenordnung von mindestens 100 Arbeitsplätzen
- Höchstens 1 Referenz von Subunternehmer eingereicht werden darf sofern die fraglichen Leistungen im Auftrag des Anbieters erbracht wurden
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Referenzblatt aus Anhang 4 zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK 09: Leistungsfähigkeit des Anbieters
Der Anbieter weist nach, dass er über 10 Mitarbeitende verfügt, welche zur Zeit der Angebotserstellung in ungekündigter oder unbefristeter Stellung beim Anbieter angestellt sind und über die nachfolgend aufgeführte Erfahrung und Kompetenzen verfügen:
- mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich IT-Support, IT Workplace oder im Bereich Betrieb/Büroautomation
- Muttersprache oder fliessende mündliche und schriftliche Kenntnisse in Deutsch oder Französisch sowie gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache oder Englisch
für fliessend
- Muttersprache
- Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet von mindestens 9 Monaten (Sprachaufenthalt, Schule, Arbeit etc.)
- Sprachdiplom auf Stufe C1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP.
für gute Kenntnisse
- Sprachdiplom auf Stufe B2 gemäss Europäischen Sprachportfolio ESP.
- Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet von mindestens 6 Monaten (Sprachaufenthalt, Schule, Arbeit etc.)
- Matura mit Französisch Fach "bestanden" (Note 4)
- Einstufungstest auf Stufe B2 (zB. Migros Einstufungstest).
Nachweis:
Der Anbieter weist mittels Anhang 05 nach, dass er selbst über genügend personelle Ressourcen verfügt, welche die Kompetenzen für die LRA-Office Leistungen (vgl. Kap. 3.2.2 des Pflichtenhefts) erfüllen, um den Auftrag beim BIT zu erfüllen. Für den Nachweis ist der Anhang 05 "personelle Ressourcen" zu verwenden.

EK 10: Antragsformular Personensicherheitsprüfung
Der SPOC und dessen Stellvertreter sowie sämtliche zum Einsatz gelangende Mitarbeitenden müssen eine gültige erweiterte Personensicherheitsprüfung Stufe 11b besitzen oder einwilligen, eine solche im Falle eines Zuschlags umgehend durchführen zu lassen (vgl. Kap. 3.2.5.1 Pflichtenheft).
Nachweis bei vorhandener und zum Zeitpunkt der Angebotseingabe gültiger Personensicherheitsprüfung 11: Kopie der Bestätigung.
Nachweis bei nicht vorhandener oder zum Zeitpunkt der Angebotseingabe gültiger Personensicherheitsprüfung 11: Ausgefülltes und vom Mitarbeitenden sowie Arbeitgeber unterzeichnetes Antragsformular für die Personensicherheitsprüfung für Dritte (Anhang 06) für die für den Auftrag vorgesehenen und unter EK 09 eingereichten Mitarbeitenden sowie für den SPOC und dessen Stellvertreter. Der Anhang 07 "Anleitung zum korrekten Ausfüllen von PSP Formularen" ist dabei zu beachten. Weitere Informationen unter www.aios.ch.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch ausserhalb des in Kap. 3.1 Pflichtenheft beschriebenen Projektes und zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Eichenweg 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1251137 (22054) 609 LRA-Office Leistungen