Zuschlag 1250725: WTO Anfrage-Tool

Publiziert am: 11. März 2022

Swissmedic, Beschaffungsmanagement

Die Zuschlagsempfängerin hat in der Vorausscheidung (Zuschlagskriterien und Preis) die beste Punktzahl erreicht und konnte bei der Präsentation sehr überzeugend ihre Befähigung zur Abdeckung des Swissmedic Anforderungen nachweisen. Damit erfüllt sie für die Auftragsvergabe die Anforderungen hinsichtlich Qualität, Leistungsfähigkeit, Preis sowie Erfahrung von allen Anbieterinnen am besten. Ihr Angebot stellt somit das für Swissmedic vorteilhafteste Angebot dar.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
max. 70 Pt. Erfahrung im Umfeld Anfrage-Tools
max. 70 Pt. Referenzen Implementation Anfrage-Tools
max. 70 Pt. Referenzen von Workflowprozessen in div. Branchen
max. 70 Pt. Referenzen zu Support und Wartung
max. 60 Pt. Referenzen zu komplexen Datenmigrationen
max. 40 Pt. Referenzen zu öffentlichen Verwaltungen
max. 20 pt. Erfahrung mit dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation

Berücksichtigte Anbieter

Unisys (Schweiz) GmbH Zweigniederlassung Bern-Köniz, Wabern
CHF 3,000,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 06.01.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 64 Tage

Datum des Zuschlags:

11.03.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

keine


Kontakt

Swissmedic, Beschaffungsmanagement
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Telefon: 058 465 50 47
E-Mail-Adresse:  
markus.diethelm@swissmedic.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1250725 WTO Anfrage-Tool