Zuschlag 1250715: (21119) 620 Business Computermonitore
Publiziert am: 14. März 2022
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Führungsunterstützungsbasis der Armee FUB, IT-EDA
Die Beschaffungsstelle hatte im Jahr 2018 mit der WTO17104 «Arbeitsplatz Bund» den bundesweiten Bedarf an Arbeitsplatzsystemen in vier Losen ausgeschrieben und zugeschlagen. Im Bereich des Loses 3, Business Computermonitore, hat ein erheblicher ungeplanter Mehrbedarf infolge der zwischenzeitlich beschlossenen Ausrüstung aller bis anhin unbesetzten Arbeitsplätze (Flex Desk/Clean Desk), die Menge von 50'000 Geräten resp. die hiermit verbundenen Zuschlagssummen rasch konsumiert. Aus diesem Grund war die Beschaffungsstelle angehalten, das Los 3 «Business Computermonitore» von WTO17104 einer neuen Bedarfserhebung und mit den aktuell geforderten Kriterien in einer neuen Ausschreibung – vorliegende WTO21119 «Business Computermonitore» – zu unterziehen. Nach durchgeführter Evaluation aller eingereichten Angebote erhalten die Anbieter MMD Philips Monitors & Displays BV und Hewlett-Packard (Schweiz) GmbH den Zuschlag. Die Erfüllung aller geforderten Musskriterien sowie die Erreichung der höchsten Gesamtpunktzahl in den Zuschlagskriterien (Qualität und Preis) unter den eingereichten Angeboten war ausschlaggebend für die entsprechende Rangierung, womit sich diese Anbieter für die Zuschlagserteilung qualifiziert haben. Darüber hinaus haben die beiden Zuschlagsempfänger auch den günstigsten Preis offeriert und somit das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Es soll erwähnt werden, dass dieser Zuschlag auf die gleiche Zeitdauer vorgenommen wird, in welcher sich auch die WTO17104 bewegt d.h. vom 01.03.2022 bis zum 30.06.2025. Eine konsolidierte Folge-WTO soll ab dem 01.07.2025 erneut alle Lose im Bereich der Arbeitsplatzsysteme aufgreifen und adressieren.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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16'500 Punkte / 40% | Zuschlagskriterium Qualität |
24‘750 Punkte / 60% | Zuschlagskriterium Preis |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.03.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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