Zuschlag 1249243: F22052 - Wartung Videoüberwachungsanlage CCTV
Publiziert am: 29. März 2022
Bundesamt für Polizei fedpol
Den Zuschlag gemäss Artikel 21 Absatz 2 Bst. c BöB erhält die Firma PKE Electronics AG, da aufgrund der technischen Besonderheit und aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums sowie mangels angemessener Alternative, nur sie für die Erbringung der zugeschlagenen Leistungen in Frage kommt. Der Teil Videoanalyse der Überwachungsanlage wurde durch die Zuschlagsempfängerin entwickelt und ist mittels Quellcode geschützt. Um den Auftrag einwandfrei erfüllen zu können sind umfassende Kenntnisse des Quellcodes notwendig. Eine Herausgabe des Quellcodes an Dritte ist aufgrund des Schutzes des geistigen Eigentums nicht möglich.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
24.03.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Grundauftrag (Wartungsvertrag CCTV) Videoüberwachung vom 01.09.2022 bis 31.08.2030: CHF 224'888.35 inkl. MWSt. 7.7%
Option vom 01.09.2022 bis 31.08.2030: CHF 258’480.00 inkl. MWSt. 7.7%
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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