Zuschlag 1249217: Output Management (Dienstleistung)
Publiziert am: 24. März 2022
Bedarfsstelle: Zentrale Informatik
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Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK1: Preis |
30% | ZK2: Erfüllungsgrad Kriterien im Kriterienkatalog |
15% | ZK3: Referenzen |
20% | ZK4: Anbieter-Präsentation |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.03.2022
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Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von 5 Tagen nach Publikation des Entscheids an gerechnet, verlangen, dass Ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots liegen. Der Antrag ist schriftlich an die Zentrale Beschaffungsstelle zu richten.
Mail: zbs@bl.ch.
Rheinstrasse 33b
4410 Liestal
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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