Zuschlag 1247111: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)
Publiziert am: 22. Februar 2022
Insel Gruppe AG, Direktion Medizin
Im Zuge des Projekts zur Erneuerung des Klinikinformations- und Steuerungssystems (KISS) wurde für die fachübergreifende Harmonisierung definierter Kernprozesse die Software «BIC Process Design» der Firma GBTEC Service AG im freihändigen Verfahren beschafft. Die Software unterstützt das KISS-Teilprojekt «Harmonisierung», bei der Analyse, Neudefinition und Freigabe respektive Überarbeitung der Prozesse. Das KISS-Teilprojekt «Harmonisierung» wird im März 2022 abgeschlossen. Mit der erfolgreich durchgeführten Prozessharmonisierung entstand in den Fachbereichen sowie anderen gruppenweiten Vorhaben der Bedarf, Prozesse in einem gemeinsamen Tool zu bearbeiten und weiter zu harmonisieren. Aufgrund des erweiterten Bedarfs soll die bestehende Lösung «BIC Process Design» ausgebaut und von Einzellizenzen auf eine Unternehmenslizenz umgestellt werden. Des Weiteren ist ein paralleler Betrieb von zwei Lösungen – eine für die bereits erarbeiteten Prozesse und eine zweite für zukünftig zu erarbeitende Prozesse – aus wirtschaftlichen, prozessualen und betrieblichen Gründen nicht möglich. Zwei unterschiedliche Systeme für dieselbe Dienstleistung widerspricht dem verfolgten Harmonisierungsziel und erzeugt zudem erhebliche Zusatzaufwände hinsichtlich Datenpflege und Schulung.
Eine Neuevaluation und ggf. Umstellung des Prozessmodellierungs-Tools ist aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen nicht zu rechtfertigen. Eine allfällige Umstellung auf eine neue Lösung würde erhebli-che Aufwände für die Beschaffung, Implementierung sowie Datenmigration und den Wissenstransfer verursachen. Die dafür nötigen finanziellen und personellen Aufwände stehen in keinem Verhältnis zu den bei einem Wechsel anfallenden Kosten (insb. Migrations- und Schulungsaufwände), zumal bei einem blossen Ersatz der Lösung durch ein anderes Produkt mit keinem inhaltlichen Mehrwert zu rechnen ist.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.02.2022
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei .................................... (genaue Adresse der sachlich zuständigen Direktion bzw. des örtlich zuständigen Regierungsstatthalteramts) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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