Ausschreibung 1246689: (22087) 609 Zertifikatsmanagementsystem ZMG

Publiziert am: 21. Februar 2022

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Lösung gesucht, um ein umfassendes Lifecycle Management der digitalen Zertifikate sicherzustellen. Dazu gehören u.A. die folgenden Kernfunktionen:
- Inventarisierung: Automatisiertes Finden von Zertifikaten und Host mit Zertifikaten.
- Aktualisierung: regelmässige, automatisierte Aktualisierung des Inventars.
- Metadaten: Informationen wie Verantwortlichkeiten, Standorte der Objekte, Netzwerkanbindung, Abhängigkeiten können strukturiert abgespeichert und verwaltet werden.
- Notifikationen: Ablaufdaten werden erkannt, können kundenspezifisch und proaktiv kommuniziert werden.
- Erweiterbar: die Lösung muss in der Lage sein, neue, heute noch nicht verwendete oder noch nicht bekannte Zertifikationstypen zu intergieren.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. Februar 2022 Publikationsdatum
21. Februar 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. In englischer Sprache ist nur das Pflichtenheft und der Anforderungskatalog erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

Die Anhänge « Anhang 03 Betriebskonzept», «Anhang 04 Integrationskonzept» und «Anhang 07 PoC» der Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Unterlagen. Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (22087_Anhang 17_Geheimhaltungsverpflichtung) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

10. März 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.

Achtung: Fragen bezüglich der als «intern» gekennzeichneten Dokumente «Anhang 03 Betriebskonzept», «Anhang 04 Integrationskonzept» und «Anhang 07 PoC» sind bis zum 10.03.2022 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Die Antworten zu den internen Dokumenten „Anhang 03 Betriebskonzept», «Anhang 04 Integrationskonzept» und «Anhang 07 PoC» werden allen Anbietern, welche die Geheimhaltungsverpflichtung (22087_Geheimhaltungsverpflichtung) rechtsgültig unterzeichnet und eingereicht haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt.

4. April 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

7. April 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Oktober 2022 Geplanter Projektstart
30. September 2032 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% ZK 1-3 Zuschlagskriterien
10% ZK 4 Zweckmässigkeit
25% ZK 5 Zielerreichung (PoC)
40% ZK 6 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 1-01
IKT Vorgaben
Bestätigung, dass der Anbieter einen Ausschluss bei Nichtbewilligung eines Ausnahmeantrags IKT gemäss TS 3-07 vorbehaltlos akzeptiert.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung des Anbieters.

EK 1-02
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 1-03
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 abgeschlossenem Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Das Referenzprojekt ist im Angebot Kapitel 2 zu beschreiben. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen schriftlich oder mündlich zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen), Deutsch oder Englisch sprechen und schreiben.
Schriftlicher Nachweis der Referenzen mit mindestens folgenden Angaben:
- Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en), Sprache und Telefonnummern;
- Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags;
- Umfang des durchgeführten Auftrages;
- Umschreibung der erbrachten Leistungen;
- Beschrieb der Lösungsarchitektur
- Begründung, weshalb der Anbieter das genannte Projekt hinsichtlich Komplexität als vergleichbar betrachtet.

EK 1-04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter und allfällig beigezogene Subunternehmer verfügen über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK 1-05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner in der Schweiz (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Der SPOC kommuniziert in Deutsch oder Englisch (Niveau B2 oder besser gemäss dem gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen: https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/).
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Der SPOC ist mit Name, Vorname, Adresse, E-Mail Adresse, Telefonnummer, Firma, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter zu nennen. Die Sprachkenntnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

EK 1-06
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, "Schlüsselpersonen" einzusetzen, die in deutscher oder englischer Sprache (mündlich und schriftlich mind. B2 entspr. "Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen") kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in englischer oder deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Schlüsselpersonen einzusetzen, die über die geforderten Sprachkenntnisse verfügen und die Projektergebnisse in den geforderten Sprachen erstellen abliefern können.
Die Schlüsselpersonen sind mit Name, Vorname, Adresse, E-Mail Adresse, Telefonnummer, Firma, Funktionsbezeichnung zu nennen. Die Sprachkenntnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

EK 1-07
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin alle zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung, gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4), zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Sollte der Anbieter im Rahmen des Auftrages die Möglichkeit erhalten, vertrauliche oder geheime Unterlagen zu sehen, ist der Anbieter damit einverstanden, dass auch seine Firma und allfällige Subunternehmer auf Verlangen sicherheitsüberprüft werden. Der Anbieter akzeptiert, dass eine negative Sicherheitsüberprüfung der Firma bzw. der Subunternehmer zur Annullation des Zuschlages führen kann. https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/geheimschutzverfahren.html
Nachweis
Schriftliche Bestätigung des Anbieters.

EK 1-08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, ungenügende Sprachkompetenz, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit, Reisebeschränkungen etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeiter bei Vorliegen wichtiger Gründe wie verlangt zu ersetzen.

EK 1-09
Gesamtverantwortung
Der Anbieter tritt als Generalunternehmen auf und übernimmt die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge und Werkverträge. Der Anbieter führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot Kapitel 1 gemäss dem Dokument Pflichtenheft auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Dokumentation im Angebot Kapitel 1 gemäss dem Dokument Pflichtenheft.

EK 1-10
Akzeptanz AGBs
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) je nach Charakter der "angebotenen Lösung" für:
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung des Anbieters.

EK 1-11
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Entwurf des Rahmenvertrages (Anhang 10) vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung des Anbieters.

EK 1-12
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Subunternehmer über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems oder ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Prüfstelle, das bezeugt, dass ein solches System eingeführt ist. Der Anbieter ist bereit sein Qualitätsmanagementsystem durch das BIT oder eines Beauftragten des BITs punktuell prüfen zu lassen.

EK 1-13
Dialog
Der Anbieter erklärt sich bereit, im Rahmen der Offertstellung in den Dialog mit dem Auftraggeber zu treten. Details des Dialogs sind im Pflichtenheft Kap. 6.2.2 und im Dokument Dialog (Anhang 08) beschrieben. Weiter ist der Anbieter bereit, die Vereinbarung zum Dialog gemäss Dokument Dialog (Anhang 08) vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung des Anbieters.

EK 1-14
Proof of Concept
Der Anbieter erklärt sich bereit, die "angebotene Lösung" zur Durchführung eines Proof of Concept (PoC) (Anhang 07) im BIT während maximal 40 Arbeitstagen gemäss Pflichtenheft aufzubauen und den PoC mit dem BIT durchzuführen. Ist der PoC nach 40 Arbeitstagen nicht abgeschlossen, wird der PoC im dann vorliegenden Status bewertet.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung des Anbieters.

EK 1-15
Geheimhaltung
Der Anbieter erklärt sich bereit, für besonders sensitive Einzelaufträge weitergehende Geheimhaltungsverpflichtungen in den entsprechenden Einzelverträgen zu akzeptieren. Dies kann insbesondere bedeuten, dass Informationen nur einem beschränkten, namentlich genannten und vom Auftraggeber akzeptierten Personenkreis zugänglich gemacht werden dürfen. Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen Personen akzeptieren oder ablehnen.
Nachweis
Bestätigung des Anbieters.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1246689 (22087) 609 Zertifikatsmanagementsystem ZMG