Zuschlag 1246007: EP F5 - Ispezioni BAU+BSA gallerie N13/N28/N29 GR, 2022-2026

Publiziert am: 25. Februar 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA

Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter zur Bewertung zugelassen (formale Prüfung). Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste.

Die IG unterbreitet eine sehr gute Auftragsanalyse und weist eine sehr grosse Erfahrung bei gleichzeitig tiefer Angebotssumme auf. Zudem erweist das vorteilhafteste Angebot gute Schlüsselpersonen in den wichtigsten Positionen und erhält somit den Zuschlag.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    Los 1 Durchführen Hauptinspektionen Tunnel und Galerien (BAU+BSA) N13 / N28, Kt. Graubünden, 2022-2026

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Gähler und Partner AG, Ennetbaden
CHF 911,875 , IG HIGB (Gähler und Partner AG, Ennetbaden / Brüniger + Co. AG, Chur)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 27.08.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 182 Tage

Datum des Zuschlags:

25.02.2022


Anzahl Angebote:

6


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)

ZK1: PREIS GEWICHTUNG 30%.

ZK2: QUALITAET DES ANGEBOTES: GEWICHTUNG 30%, unterteilt in:
2.1 Aufgabeanalyse, Vorgehensvorschlag und QM-Konzept: 20%;
2.2 Nachhaltigkeitsanalyse (vom wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkt) 5%;
2.3 Risikoanalyse: 5%.

ZK3: QUALITAET DES ANBIETERS: GEWICHTUNG 40%, unterteilt in:
3.1 Projektleileiter - Spezialist BAU Tunnel / Galerie 20%;
3.1.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 10%;
3.1.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 10%.
3.2 Projektleiter - Spezialist BSA Tunnel / Galerie10%;
3.2.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 5%;
3.2.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 5%.
3.3 Organisation und Organigramm: 10%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Via C. Pellandini 2a
6500 Bellinzona
Telefon: +41 58 469 68 11
E-Mail-Adresse:  
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