Zuschlag 1244885: Übergangslösung Zielvereinbarungen und Verminderungsverpflichtungen
Publiziert am: 10. Februar 2022
Bundesamt für Energie BFE
Den Zuschlag erhalten die act Cleantech Agentur Schweiz AG (act) und die Energieagentur der Wirtschaft (EnAW). Diese erbrachten bisher die Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit den Zielvereinbarungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags und für die Befreiung von der CO2-Abgabe. Das bisherige System der Zielvereinbarungen wurde neu ausgeschrieben und sollte auf Anfang 2021, bzw. 2022 in Betrieb genommen werden. Die Beschaffung wurde in sechs Lose aufgeteilt und in den vorliegend relevanten offenen Ausschreibungen (19144) 805 Los 2 (IT-Lösung, Geschäftsstelle und Zertifizierung) vom 24.09.2019 und (20125) 805 Los 1 (Beraterpools) vom 21.04.2020 ausgeschrieben, damit ein nahtloser Vollzug sichergestellt ist. Wegen Verzögerungen aufgrund mehrerer Beschwerden konnten die Zuschläge für die IT-Lösung und die Beraterpools noch nicht erteilt werden. Zusätzlich wurde das totalrevidierte CO2-Gesetz, welches bei der Neuausschreibung als Basis herangezogen wurde, abgelehnt. Im Dezember 2021 beschloss das Parlament die im April 2022 (vorbehältlich eines Referendums) rückwirkend auf Anfang 2022 in Kraft tretende Verlängerung des bestehenden CO2-Gesetzes bezüglich der Befreiung von der CO2-Abgabe. Dies hat zur Folge, dass bei den Zielvereinbarungen vorerst der bisherige Betrieb weitergeführt werden muss. Da Zielvereinbarungen jederzeit erarbeitet und umgesetzt werden müssen, hat die Weiterführung nahtlos zu geschehen. Im jetzigen Zeitpunkt und unter den gegebenen Umständen wäre ein Wechsel der Anbieterinnen nicht realisierbar: Aufgrund der technischen und fachlichen Komplexität des Auftrags sowie der zwingend zu gewährleistenden nahtlosen Weiterführung des Vollzugs, wäre es für eine dritte Anbieterin nicht möglich, die entsprechenden Dienstleistungen rechtzeitig und in der geforderten Qualität zu erbringen. Diese Leistungen werden deshalb gemäss Artikel 21 Absatz 2 Bst. e BöB als Überganglösung an die bisherigen Anbieterinnen act und EnAW vergeben, welche aufgrund des notwendigen Know-Hows sowie der entsprechenden IT-Lösungen als einzige in der Lage sind, die entsprechenden Dienstleistungen nahtlos und in der geforderten Qualität zu erbringen.
Die betroffenen Leistungen im Zusammenhang mit den Zielvereinbarungen werden so bald wie möglich erneut im Wettbewerb vergeben.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
08.02.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2) act Cleantech Agentur Schweiz AG
- Grundauftrag bis 31.12.2023: CHF 835'213.50
- Optionen bis 31.12.2026: CHF 1'072'022.10
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2) Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW)
- Grundauftrag bis 31.12.2023: CHF 635'430.00
- Optionen bis 31.12.2026: CHF 1'287'015.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
Telefon: +41 58 462 55 54
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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