Zuschlag 1243257: Instandhaltung USV-Anlagen der installierten Basis

Publiziert am: 23. Februar 2022

SBB AG Infrastruktur

Für die Vergabe des Instandhaltungsauftrags besteht keine adäquate Alternative zum Systemhersteller ABB.
Die Begründung setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Aspekten zusammen:

- Der Produktsupport der proprietären Anlagensoftware/Firmware (über den ganzen Lebenszyklus) kann nur vom Systemhersteller gewährleistet werden.
- Der Produktsupport der Hardware (Elektronikprints und andere Ersatzteile) kann nur vom Systemhersteller gewährleistet werden.
- Das für die SBB Infrastruktur essentiell wichtige 24/7 Ersatzteil- und Servicemanagement kann aufgrund des Knowhows und eingeschränkten Zugangs zu Ersatzteilen nur vom Systemhersteller gewährleistet werden.
- Die erforderliche Qualifikation der Servicemitarbeiter kann aufgrund des Knowhows aus den firmeneigenen Entwicklungen nur vom Systemhersteller gewährleistet werden.
- Einschränkung der Gewährleistung bei einem Eingriff durch eine andere Firma bei allfällig auftretenden Mängeln

Die freihändige Vergabe erfolgt gemäss Art. 21 Abs 2/e BöB.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 31120000: Generatoren
  • 50532300: Reparatur und Wartung von Generatoren
  • 31100000: Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

ABB Schweiz AG, Zuzwil
CHF 17,564,064 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

11.02.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

SBB AG Infrastruktur
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
daniel.glutz@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1243257 Instandhaltung USV-Anlagen der installierten Basis