Ausschreibung 1243227: Fachapplikation Verkehrsmonitoring (FA VMON) 2022-2027
Publiziert am: 9. Februar 2022
Bundesamt für Strassen
Mit dem vorliegenden Beschaffungsantrag soll die Leistung der Wartung und Software-Pflege für die FA VMON beschafft und sichergestellt werden. Ziel der Wartung und Software-Pflege ist die vorausschauende Anpassung der FA VMON im Hinblick auf sich ändernde Prozesse, Anforderungen, Um-Systeme und Plattformen (Hardware und Basissoftware). Weitere Ziele sind die laufende Nachführung der gesamten Dokumentation und regelmässige Optimierungen am Code, um die Wartbarkeit des Systems langfristig sicherzustellen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Beauftragte erbringt seine Leistungen grundsätzlich von seinem Standort aus. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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9. Februar 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. Februar 2022 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 04.03.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 25.02.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
11. April 2022 | Abgabetermin 17:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
14. April 2022 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. Juli 2022 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK1: PREIS; |
10% | ZK4: PRÄSENTATION; |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Methodische und technische Leistungsfähigkeit
EK2: Kapazität
EK3: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK4: Lohngleicheit von Mann und Frau
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1:
1.1: Nachweis zur erfolgreichen Abwicklung von einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr produktiv laufenden Projekt (Wartung und Weiterentwicklung) mit vergleichbarem Volumen.
1.2: Nachweis zur erfolgreichen Abwicklung von einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Projekt (Wartung und Weiterentwicklung) mit vergleichbarer Technologie und Architektur (SQL-Server, .NET, MS IIS, MS Server / MS - Technologien).
1.3: Die Projektsprache ist Deutsch oder Französisch. Der Anbieter muss in der Lage sein, die zu liefernden Dokumente in deutscher und französischer Sprache korrekt erstellen zu können.
Der Projektleiter, Verantwortlicher Wartung und Support muss die Sprache Deutsch oder Franzüsisch (mindestens Niveau C1) beherrschen.
Mindestens eine Schlüsselperson muss die andere Sprache Französisch oder Deutsch (mindestens Niveau B2) beherrschen.
Zu EK2:
Bestätigung in den Angebotsunterlagen, dass der mittlere Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2018 bis 2020) der Firma/Bietergemeinschaft grösser ist als der dreifache Jahresumsatz des Auftrages.
Zu EK3:
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate;
Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland reichen eine vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.
Zu EK4:
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link:
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib-triage.html
Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ein Computer mit Zugriff auf den Web- und Rich-Client und ein lokales Verzeichnis mit dem Sourcecode steht den Anbietern im ASTRA gegen Voranmeldung vom 21.02.2022 bis 25.02.2022 zur Einsichtnahme zur Verfügung. Jeder Anbieter darf das System einmal während maximal 4 Std. einsehen. Termine müssen 1 Woche im Voraus beantragt werden.
4. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
5. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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