Ausschreibung 1240651: (22085) 806 IT-DL BI
Publiziert am: 21. Januar 2022
Bundesamt für Strassen ASTRA
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen in drei Losen je ein fachlich versierter, bestens ausgewiesener externer Leistungserbringer im Bereich Business Intelligence gefunden werden. In Los 1 soll ein Anbieter gefunden werden, welcher Wartungsleistungen gemäss Pflichtenheft Kapitel 3.2.5 und 3.2.6 Los 1 erbringen wird. In Los 2 soll ein Anbieter gefunden werden, welcher die Neu- und Weiterentwicklung des Backend der ASTRA- BI-Lösung gemäss Pflichtenheft Kapitel 3.2.5 und 3.2.6 Los 2 für das ASTRA erbringen wird. In Los 3 soll ein Anbieter gefunden werden, welcher die Neu- und Weiterentwicklung des Frontend sowie die Betriebsleitung der ASTRA- BI-Lösung gemäss Pflichtenheft Kapitel 3.2.5 und 3.2.6 Los 3 für das ASTRA erbringen wird.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen vor Ort zu erbringen (vgl. EK Arbeitsort ASTRA), d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung im Bundesamt für Strassen ASTRA in Ittigen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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21. Januar 2022 | Publikationsdatum | |
21. Januar 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
31. Januar 2022 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
14. März 2022 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
21. März 2022 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Anzahl Zuschlagsempfänger: 1 Ein Anbieter kann entweder ein Angebot für das Los 1 oder aber ein Angebot für das Los 2 und/oder Los 3 einreichen. Ein Angebot für alle 3 Lose oder für Los 1 und eines der anderen Lose wird explizit ausgeschlossen. Ein Angebot für Los 2 und 3 ist hingegen zugelassen.
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3'000 Punkte | ZK 11 Maximaler Stundensatz für Wartungsleistungen |
4'000 Punkte | ZK 12 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselperson in Wartungsleitung (Programm Management) |
1'000 Punkte | ZK 13 Erfahrungen der Schlüsselperson in Koordination |
1'000 Punkte | ZK 14 Weiterbildung Projektmanagement |
500 Punkte | ZK 15 Weiterbildung HERMES |
500 Punkte | ZK 16 Erfahrungen in agilen Methoden |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.1, 3a und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Anzahl Zuschlagsempfänger: 1 Ein Anbieter kann entweder ein Angebot für das Los 1 oder aber ein Angebot für das Los 2 und/oder Los 3 einreichen. Ein Angebot für alle 3 Lose oder für Los 1 und eines der anderen Lose wird explizit ausgeschlossen. Ein Angebot für Los 2 und 3 ist hingegen zugelassen.
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Die Laufzeit der Rahmenverträge beträgt 96 Monate nach Vertragsunterzeichnung.
Zuzüglich 2 Jahre, für welche Einzelverträge über die Dauer des Rahmenvertrages hinaus abgeschlossen werden können.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3'000 Punkte | ZK 21 Maximaler Stundensatz für Backend Leistungen |
2'000 Punkte | ZK 22 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselperson Applikations-Entwickler DWH S3 |
2'000 Punkte | ZK 23 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselpersonen Applikations-Entwickler DWH S2 |
2'000 Punkte | ZK 24 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselperson ICT – Architekt DWH S3 |
500 Punkte | ZK 25 Weiterbildung HERMES |
500 Punkte | ZK 26 Erfahrungen in agilen Methoden |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.2, 3b und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Anzahl Zuschlagsempfänger: 1 Ein Anbieter kann entweder ein Angebot für das Los 1 oder aber ein Angebot für das Los 2 und/oder Los 3 einreichen. Ein Angebot für alle 3 Lose oder für Los 1 und eines der anderen Lose wird explizit ausgeschlossen. Ein Angebot für Los 2 und 3 ist hingegen zugelassen.
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Die Laufzeit der Rahmenverträge beträgt 96 Monate nach Vertragsunterzeichnung.
Zuzüglich 2 Jahre, für welche Einzelverträge über die Dauer des Rahmenvertrages hinaus abgeschlossen werden können.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3'000 Punkte | ZK 31 Maximaler Stundensatz für Frontend Leistungen |
1'500 Punkte | ZK 32 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselperson Betriebsleiter SAP BO Plattform 4.2 |
1'500 Punkte | ZK 33 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselpersonen Applikations-Entwickler BI S3 |
1'000 Punkte | ZK 34 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselpersonen Applikations-Entwickler BI S2 |
1'000 Punkte | ZK 35 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselpersonen ICT – Architekt BI S3 |
600 Punkte | ZK 36 Schulungserfahrung SAP BO 4.2 |
500 Punkte | ZK 37 Weiterbildung SAP BO Plattform 4.2 |
500 Punkte | ZK 38 Weiterbildung SAP BO WebI 4.2 |
200 Punkte | ZK 39 Weiterbildung HERMES |
200 Punkte | ZK 40 Erfahrung in agilen Methoden |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.3, 3c und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
Los 1
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Erfahrung des Anbieters im Bereich Wartungsleitung BI
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen im Bereich Applikations- und ICT-Change- Management im Business Intelligence Umfeld.
Als vergleichbare Erfahrungen gelten Referenzen, die nachfolgende Anforderungen erfüllen:
- Referenzen müssen die Aufgabengebiete Applikations- und ICT-Change-Management im BI-Umfeld abdecken.
- Referenzen von Subunternehmer inkl. Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
- Das Ende des Projekts/Auftrags darf nicht länger als 2015 zurückliegen.
- Der Auftragsaufwand muss mindestens 3'000 Stunden betragen
- Die Auftragsdauer muss mindestens 12 Monate betragen
Nachweis
Schriftlicher Nachweis von 3 Referenzen (Anhang 2a des Pflichtenhefts).
EK03
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC) und einen Stellvertreter, welcher bei der Eskalation von Problemen im Rahmen der Erbringung des Auftrags zuständig ist und seitens Anbieter den vom Auftraggeber benötigten Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Dieser ist zusätzlich im Anhang 1.1 (Anforderungskatalog, S. 1) zu benennen.
EK04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK06
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 6 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Personelle Ressourcen (Verantwortung und Verfügbarkeit)
Der Anbieter bestätigt, dass
• die zu erbringenden Dienstleistungen die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Er übernimmt die Verantwortung aus der Leistungserbringung für alle Rollen bzw. personellen Ressourcen.
• Der Anbieter weist zudem nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter, ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von mindestens 120 Stellenprozenten verfügbar sind, um die Leistungen (gem. Kap. 3.2.1, 3.2.5 und 3.2.6 des Pflichtenhefts) zu erfüllen.
Mindestanforderungen an die Verfügbarkeit der Schlüsselperson und Stellvertreter:
- Wartungsleitung BI (Applikationsmanager S3 / ICT-Change-Manager S3) im Umfang von 100 Stellenprozenten
- Stv. Wartungsleitung BI (Applikationsmanager S3 / ICT-Change-Manager S3) im Umfang von 20 Stellenprozenten
Nachweis
Schriftliche Bestätigung (für den Nachweis ist das Blatt Personelle Ressourcen Anhang 3d zu verwenden. Siehe auch TS12).
EK09
Arbeitsort ASTRA
Der Anbieter bestätigt, dass er den Raum Bern (Bürostandort ASTRA) als Arbeitsort akzeptiert. Bei Bedarf und auf Wunsch des Auftraggebers, Arbeiten im Rahmen des Auftrages an denen vom ASTRA bereitgestellten Arbeitsplätzen erbringt sowie auf Anforderung durch den Auftraggeber, regelmässig an Sitzungen im ASTRA resp. Raum Bern teilnimmt
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Los 2
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Erfahrung des Anbieters im Bereich Business Intelligence (BI) mit WhereScape
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen im Bereich Datenbank-Entwicklung und Support mit folgenden Technologien:
- WhereScape 3D und RED
Als vergleichbare Erfahrungen gelten Referenzen, die nachfolgende Anforderungen erfüllen:
- Referenzen müssen die Technologie «WhereScape 3D und RED» abdecken
- Referenzen von Subunternehmer inkl. Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
- Das Ende des Projekts/Auftrags darf nicht länger als 2015 zurückliegen.
- Der Entwicklungsaufwand muss mindestens 3'000 Stunden betragen
- Die Entwicklungsdauer muss mindestens 12 Monate betragen
- Die Applikation befindet sich im produktiven Einsatz.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis von 3 Referenzen (Anhang 2b des Pflichtenhefts).
EK03
Erfahrung des Anbieters im Bereich Business Intelligence (BI) mit Technologien im Zusammenhang mit MS SQL Server
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen im Bereich Datenbank-Entwicklung und Support mit folgenden Technologien:
- MS SQL (mindestens Generation 2016) inkl. MS Information Services (SSIS)
- MS Master Data Services (MDS) und MS Data Quality Services (DQS)
Als vergleichbare Erfahrungen gelten Referenzen, die nachfolgende Anforderungen erfüllen:
- Referenz müssen die Technologie «MS SQL und MS Master Data Services (MDS) und MS Data Quality Services (DQS)» abdecken
- Referenzen von Subunternehmer inkl. Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
- Das Ende des Projekts/Auftrags darf nicht länger als 2015 zurückliegen.
- Der Entwicklungsaufwand muss mindestens 3'000 Stunden betragen
- Die Entwicklungsdauer muss mindestens 12 Monate betragen
- Die Applikation befindet sich im produktiven Einsatz.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis von 2 Referenzen, (Anhang 2b des Pflichtenhefts).
EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC) und einen Stellvertreter, welcher bei der Eskalation von Problemen im Rahmen der Erbringung des Auftrags zuständig ist und seitens Anbieter den vom Auftraggeber benötigten Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Dieser ist zusätzlich im Anhang 1.2 (Anforderungskatalog, S. 1) zu benennen.
EK05
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK06
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Partnerschaft WhereScape
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten anerkannter Partner der Firma «WhereScape Inc.» sind.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.
EK10
Personelle Resourcen (Verantwortung und Verfügbarkeit)
Der Anbieter bestätigt, dass
• die zu erbringenden Dienstleistungen die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Er übernimmt die Verantwortung aus der Leistungserbringung für alle Rollen bzw. personellen Ressourcen..
• Der Anbieter weist zudem nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter, ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von mindestens 360 Stellenprozenten verfügbar sind, um die Leistungen (gem. Kap. 3.2.1, 3.2.5 und 3.2.6 des Pflichtenhefts) zu erfüllen.
Mindestanforderungen an die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen und Stellvertreter:
- Applikations-Entwickler DWH S3 im Umfang von insgesamt 60 Stellenprozenten (inkl. 1 Stellvertreter gerechnet)
- Applikations-Entwickler DWH S2 im Umfang von insgesamt 240 Stellenprozenten (inkl. 1 Stellverter gerechnet)
- ICT-Architekt DWH S3 im Umfang von insgesamt 60 Stellenprozenten (inkl. 1 Stellvertreter gerechnet)
Sollte der Anbieter neben Los 2 auch auf Los 3 anbieten, dürfen nicht die gleichen personellen Ressourcen angeboten werden, um einen Zuschlag auf beide Lose (2 und 3) zu erhalten. Werden die gleichen personellen Ressourcen angeboten und der Anbieter ist Zuschlagsempfänger beider Lose, erhält der Anbieter automatisch den Zuschlag auf Los 2, wenn die Präferenz für ein bestimmtes Los nicht im Feld Bemerkung eingegeben wurde.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung (für den Nachweis ist das Blatt Personelle Ressourcen Anhang 3d zu verwenden. Siehe auch TS22/ TS23/ TS24).
EK11
Arbeitsort ASTRA
Der Anbieter bestätigt, dass er den Raum Bern (Bürostandort ASTRA) als Arbeitsort akzeptiert. Bei Bedarf und auf Wunsch des Auftraggebers, Arbeiten im Rahmen des Auftrages an denen vom ASTRA bereitgestellten Arbeitsplätzen erbringt sowie auf Anforderung durch den Auftraggeber, regelmässig an Sitzungen im ASTRA resp. Raum Bern teilnimmt
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Los 3
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Erfahrung des Anbieters im Bereich Business Intelligence – Frontend (BI)
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen im Bereich Datenbank-Entwicklung und Support mit folgenden Technologien:
- SAP BusinessObjects BI Plattform 4.2
- SAP BusinessObjects Web Intelligence (SAP Webi 4.2) und SAP BO Universe 4.2
- Testingmodule wie «GB&Smith 360 Module» oder vergleichbare
Als vergleichbare Erfahrungen gelten Referenzen, die nachfolgende Anforderungen erfüllen:
- Referenzen müssen die Technologie «SAP BO 4.2 und SAP WeBI oder SAP BO Universe» abdecken
- Referenzen von Subunternehmer inkl. Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
- Das Ende des Projekts/Auftrags darf nicht länger als 2015 zurückliegen.
- Der Entwicklungsaufwand muss mindestens 3'000 Stunden betragen
- Die Entwicklungsdauer muss mindestens 12 Monate betragen
- Die Applikation befindet sich im produktiven Einsatz.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis von 3 Referenzen, (Anhang 2c des Pflichtenhefts).
EK03
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC) und einen Stellvertreter, welcher bei der Eskalation von Problemen im Rahmen der Erbringung des Auftrags zuständig ist und seitens Anbieter den vom Auftraggeber benötigten Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
Dieser ist zusätzlich im Anhang 1.3 (Anforderungskatalog, S. 1) zu benennen.
EK04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK06
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07
Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf in Anhang 8 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Partnerschaft SAP BO
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Subunternehmer anerkannter Partner der Firma «SAP» für das Produkt «SAP BO» sind.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.
EK09
Personelle Ressourcen (Verantwortung und Verfügbarkeit)
Der Anbieter bestätigt, dass er
• die zu erbringenden Dienstleistungen die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Sie übernimmt die Verantwortung aus der Leistungserbringung für alle Rollen bzw. personellen Ressourcen.
• Der Anbieter weist zudem nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter, ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von mindestens 380 Stellenprozenten verfügbar sind, um die Leistungen (gem. Kap. 3.2.1, 3.2.5 und 3.2.6 des Pflichtenhefts) zu erfüllen.
Mindestanforderungen an die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen und Stellvertreter:
- Betriebsleiter SAP BO S4 im Umfang von insgesamt 120 Stellenprozenten (inkl. 1 Stellvertreter gerechnet)
- Applikations-Entwickler BI S3 im Umfang von insgesamt 60 Stellenprozenten (inkl. 1 Stellvertreter gerechnet)
- Applikations-Entwickler BI S2 im Umfang von insgesamt 140 Stellenprozenten (inkl. 1 Stellvertreter gerechnet)
- ICT-Architekt BI S3 im Umfang von insgesamt 60 Stellenprozenten (inkl. 1 Stellvertreter gerechnet).
Sollte der Anbieter neben Los 3 auch auf Los 2 anbieten, dürfen nicht die gleichen personellen Ressourcen angeboten werden, um einen Zuschlag auf beide Lose (2 und 3) zu erhalten. Werden die gleichen personellen Ressourcen angeboten und der Anbieter ist Zuschlagsempfänger beider Lose, erhält der Anbieter automatisch den Zuschlag auf Los 2, wenn die Präferenz für ein bestimmtes Los nicht im Feld Bemerkung eingegeben wurde.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung (Für den Nachweis ist das Blatt Personelle Ressourcen Anhang 3d zu verwenden. Siehe auch TS32/ TS33/ TS34/ TS35).
EK10
Arbeitsort ASTRA
Der Anbieter bestätigt, dass er den Raum Bern (Bürostandort ASTRA) als Arbeitsort akzeptiert. Bei Bedarf und auf Wunsch des Auftraggebers, Arbeiten im Rahmen des Auftrages an denen vom ASTRA bereitgestellten Arbeitsplätzen erbringt sowie auf Anforderung durch den Auftraggeber, regelmässig an Sitzungen im ASTRA resp. Raum Bern teilnimmt
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Das Los 1 wird mit einem Einzelvertrag nach der Vergabe geregelt.
Für Los 2 und 3 erfolgen die einzelnen Leistungsabrufe, wie sie in Ziff. 4.2 des jeweiligen Rahmenvertrags unter «Prozess des Abrufverfahrens» geregelt ist.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Die Optionen sind fixer Bestandteil des Angebotes bzw. der Preiseingabe. Die Bedarfsstelle kann die Optionen ganz, teilweise oder gar nicht beziehen. Es besteht von Seiten des Auftraggebers keine Pflicht zum Bezug der Optionen und von Seiten Zuschlagsempfänger kein Recht zur Leistungserbringung.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
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