Ausschreibung 1240147: Wartung und Betrieb des Fixnet-VoIP Core der SBB (inkl. Lifecycle bedi

Publiziert am: 17. Februar 2022

SBB AG Einkauf Infrastruktur

Die SBB sucht eine Anbieterin, die spätestens ab 1.12.2023 den Betrieb und die Wartung des Fixnet VoIP-Core als Managed Service auf der bestehenden Avaya-Infrastruktur der SBB übernimmt und Lifecycle bedingte Erneuerungen weiterhin mit Avaya-Komponenten inkl. notwendiger Dienstleistungen für die Realisierung ausführt. Ferner sollen Lieferungen von Sonderendgeräten inkl. Systemanbindung sowie zusätzliche Leistungen nach Aufwand angeboten werden.

Die Anbieterin muss ein Gesamtangebot für Betrieb und Wartung der bestehenden Avaya-Infrastruktur der SBB sowie für die Lifecycle bedingten Erneuerungen weiterhin mit Avaya-Komponenten einreichen. Ferner muss das Angebot die Lieferung von Sonderendgeräten inkl. Systemanbindung sowie zusätzliche Leistung nach Aufwand enthalten.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
  • 72100000: Hardwareberatung
  • 64210000: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. Februar 2022 Publikationsdatum
17. Februar 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

25. April 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
22. März 2022 Frist für Fragen

None

25. April 2022 Abgabetermin 17:30

Das Angebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist 1-fach in Papierform und auf einem USB-Stick und in einem verschlossenen Umschlag/Paket und mit einem rechtsgültig unterzeichneten Preisblatt mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen:

SBB

Einkauf Infrastruktur

Frank Jung / I-ESP-EIT-GPP

«NICHT ÖFFNEN - Angebot Wartung und Betrieb des VoIP Core der SBB (inkl. Life-cycle bedingter Ersatz CS1000)»

Hilfikerstrasse 3

CH-3000 Bern 65

Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform.

Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.

Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (frank.jung@sbb.ch) der SBB AG zu melden.

Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 25.04.2022 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email frank.jung@sbb.ch der SBB AG zu melden.

Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel.

2. Mai 2022 Offertöffnung

Das Angebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist 1-fach in Papierform und auf einem USB-Stick und in einem verschlossenen Umschlag/Paket und mit einem rechtsgültig unterzeichneten Preisblatt mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen:

SBB

Einkauf Infrastruktur

Frank Jung / I-ESP-EIT-GPP

«NICHT ÖFFNEN - Angebot Wartung und Betrieb des VoIP Core der SBB (inkl. Life-cycle bedingter Ersatz CS1000)»

Hilfikerstrasse 3

CH-3000 Bern 65

Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform.

Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.

Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (frank.jung@sbb.ch) der SBB AG zu melden.

Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 25.04.2022 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email frank.jung@sbb.ch der SBB AG zu melden.

Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 % ZK 1 Preis
20 % ZK 2 Anforderungs - und Fragenkatalog
17.5 % ZK 3 Lösungskonzept für Ersatz der CS 1000
17.5 % ZK 4 Migrationskonzept
10 % ZK 5 Qualifikation der Schlüsselpersonen
5 % ZK 6 Referenzen

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

sind zugelassen

Eignungskriterien:

EK-1 Nachweis der Erfahrung mittels Referenzprojekt

EK-2 Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

EK-3 Leistungsfähige Support- und Wartungsorganisation

EK-4 Kommunikation in Deutsch

Geforderte Nachweise:

zu EK-1
Die Anbieterin muss über nachweisbare Erfahrung (mindestens 12 Monate) im Betrieb und Wartung von mit diesem Auftrag vergleichbaren VoIP-Telefonie-Netz verfügen. Dazu muss sie mindestens über eine Referenz eines Betriebs- und Wartungsvertrags für ein Avaya-IP-Telefonie-Netz angeben.

Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn im Referenzprojekt:

- Avaya-IP-Telefonie-Anlagen im Einsatz sind
- die zentralen Komponenten redundant auf zwei Standorte aufgeteilt sind
- angeschlossene Endgeräte auf mindestens 5 Standorte verteilt sind
- nebst IP-Telefonen auch analoge Endgeräte via ATA-Boxen angeschlossen sind
- die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein.

zu EK-2
Bilanzen/Erfolgsrechnungen der Anbieterin der letzten zwei Jahre wird aufgezeigt.
Das jährliche Auftragsvolumen / Volumen (Gesamtkosten gemäss Preiseingabe dividiert durch maximal mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren) darf 10% des durchschnittlichen Umsatzes pro Jahr der letzten 2 Jahre nicht übersteigen.

zu EK-3 Die Anbieterin muss über eine leistungsfähige Support- und Wartungsorganisation verfügen:
- Servicedesk mit Besetzung Mo - Fr 08:00 - 17:00 (= Arbeitszeit)
- Wartungsbereitschaft von 7x24h,
- Gewährleistung einer Reaktionszeit von 30 Minuten während der Arbeitszeit und 1h ausserhalb der Arbeitszeit (17.00 - 08.00 Uhr).

zu EK-4
Die Anbieterin bestätigt, das die Kommunikation mit allen eingesetzten Personen mit Kundenkontakt in deutscher Sprache möglich ist.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

AGB SBB für die Beschaffung von tech. Systemen_Maschinen und Apparaten (AGB-T), Ausgabe Januar 2022
AGB SBB für die Instandhaltung von Anlagen_tech. Systemen _Maschinen und Apparaten (AGB-Insta), Ausgabe September 2021

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die Firma Spie ICS AG, der heutige Managed Service Provider und Rechtsnachfolger der damaligen Zuschlagsempfängerin, wird zur Angebotseinreichung zugelassen. Die Firma Spie ICS AG hat bei der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen nicht mitgewirkt. Sie hat jedoch alle für die Ausschreibung relevanten Dokumentationen zur IST-Situation zur Verfügung gestellt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

SBB AG Einkauf Infrastruktur
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
Frank.Jung@sbb.ch