Ausschreibung 1240147: Wartung und Betrieb des Fixnet-VoIP Core der SBB (inkl. Lifecycle bedi
Publiziert am: 17. Februar 2022
SBB AG Einkauf Infrastruktur
Die SBB sucht eine Anbieterin, die spätestens ab 1.12.2023 den Betrieb und die Wartung des Fixnet VoIP-Core als Managed Service auf der bestehenden Avaya-Infrastruktur der SBB übernimmt und Lifecycle bedingte Erneuerungen weiterhin mit Avaya-Komponenten inkl. notwendiger Dienstleistungen für die Realisierung ausführt. Ferner sollen Lieferungen von Sonderendgeräten inkl. Systemanbindung sowie zusätzliche Leistungen nach Aufwand angeboten werden. Die Anbieterin muss ein Gesamtangebot für Betrieb und Wartung der bestehenden Avaya-Infrastruktur der SBB sowie für die Lifecycle bedingten Erneuerungen weiterhin mit Avaya-Komponenten einreichen. Ferner muss das Angebot die Lieferung von Sonderendgeräten inkl. Systemanbindung sowie zusätzliche Leistung nach Aufwand enthalten.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
17. Februar 2022 | Publikationsdatum | |
17. Februar 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. April 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
22. März 2022 | Frist für Fragen | None |
25. April 2022 | Abgabetermin 17:30 | Das Angebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist 1-fach in Papierform und auf einem USB-Stick und in einem verschlossenen Umschlag/Paket und mit einem rechtsgültig unterzeichneten Preisblatt mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen: SBB Einkauf Infrastruktur Frank Jung / I-ESP-EIT-GPP «NICHT ÖFFNEN - Angebot Wartung und Betrieb des VoIP Core der SBB (inkl. Life-cycle bedingter Ersatz CS1000)» Hilfikerstrasse 3 CH-3000 Bern 65 Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform. Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (frank.jung@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 25.04.2022 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email frank.jung@sbb.ch der SBB AG zu melden. Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. |
2. Mai 2022 | Offertöffnung | Das Angebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist 1-fach in Papierform und auf einem USB-Stick und in einem verschlossenen Umschlag/Paket und mit einem rechtsgültig unterzeichneten Preisblatt mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen: SBB Einkauf Infrastruktur Frank Jung / I-ESP-EIT-GPP «NICHT ÖFFNEN - Angebot Wartung und Betrieb des VoIP Core der SBB (inkl. Life-cycle bedingter Ersatz CS1000)» Hilfikerstrasse 3 CH-3000 Bern 65 Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform. Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (frank.jung@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 25.04.2022 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email frank.jung@sbb.ch der SBB AG zu melden. Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30 % | ZK 1 Preis |
20 % | ZK 2 Anforderungs - und Fragenkatalog |
17.5 % | ZK 3 Lösungskonzept für Ersatz der CS 1000 |
17.5 % | ZK 4 Migrationskonzept |
10 % | ZK 5 Qualifikation der Schlüsselpersonen |
5 % | ZK 6 Referenzen |
Zulassungsbedingungen
sind zugelassen
EK-1 Nachweis der Erfahrung mittels Referenzprojekt
EK-2 Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK-3 Leistungsfähige Support- und Wartungsorganisation
EK-4 Kommunikation in Deutsch
zu EK-1
Die Anbieterin muss über nachweisbare Erfahrung (mindestens 12 Monate) im Betrieb und Wartung von mit diesem Auftrag vergleichbaren VoIP-Telefonie-Netz verfügen. Dazu muss sie mindestens über eine Referenz eines Betriebs- und Wartungsvertrags für ein Avaya-IP-Telefonie-Netz angeben.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn im Referenzprojekt:
- Avaya-IP-Telefonie-Anlagen im Einsatz sind
- die zentralen Komponenten redundant auf zwei Standorte aufgeteilt sind
- angeschlossene Endgeräte auf mindestens 5 Standorte verteilt sind
- nebst IP-Telefonen auch analoge Endgeräte via ATA-Boxen angeschlossen sind
- die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein.
zu EK-2
Bilanzen/Erfolgsrechnungen der Anbieterin der letzten zwei Jahre wird aufgezeigt.
Das jährliche Auftragsvolumen / Volumen (Gesamtkosten gemäss Preiseingabe dividiert durch maximal mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren) darf 10% des durchschnittlichen Umsatzes pro Jahr der letzten 2 Jahre nicht übersteigen.
zu EK-3 Die Anbieterin muss über eine leistungsfähige Support- und Wartungsorganisation verfügen:
- Servicedesk mit Besetzung Mo - Fr 08:00 - 17:00 (= Arbeitszeit)
- Wartungsbereitschaft von 7x24h,
- Gewährleistung einer Reaktionszeit von 30 Minuten während der Arbeitszeit und 1h ausserhalb der Arbeitszeit (17.00 - 08.00 Uhr).
zu EK-4
Die Anbieterin bestätigt, das die Kommunikation mit allen eingesetzten Personen mit Kundenkontakt in deutscher Sprache möglich ist.
Zusätzliche Informationen
AGB SBB für die Beschaffung von tech. Systemen_Maschinen und Apparaten (AGB-T), Ausgabe Januar 2022
AGB SBB für die Instandhaltung von Anlagen_tech. Systemen _Maschinen und Apparaten (AGB-Insta), Ausgabe September 2021
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die Firma Spie ICS AG, der heutige Managed Service Provider und Rechtsnachfolger der damaligen Zuschlagsempfängerin, wird zur Angebotseinreichung zugelassen. Die Firma Spie ICS AG hat bei der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen nicht mitgewirkt. Sie hat jedoch alle für die Ausschreibung relevanten Dokumentationen zur IST-Situation zur Verfügung gestellt.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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