Abbruch 1238403: (21049) Support, SW-Pflege/Wartung und Weiterentwicklung mobile Apps

Publiziert am: 26. Januar 2022

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS, Logistikbasis der Armee LBA - Zentrum elektronis

Das Zentrum elektronische Medien ZEM betreibt elf mobile Apps, welche von verschiedenen externen Dienstleistern realisiert wurden. Aufgrund der auslaufenden Rahmenverträge per Ende 2021 sollen mit dieser Ausschreibung bis zu drei geeignete Partner für die weiterführende Zusammenarbeit evaluiert werden, um den kontinuierlichen Support sowie die Softwarewartung und -pflege dieser elf mobile Apps zu gewährleisten. Eine Weiterentwicklung dieser Apps, nach den Bedürfnissen der Bedarfsstelle, ist ebenfalls vorgesehen und bildet ein wesentlicher Teil dieser Ausschreibung.
Die elf mobile Apps sind in drei Kategorien respektive Lose aufgeteilt. Die Bündelung der Apps in drei Lose erfolgte aufgrund der Architektur und der technologischen Natur der Apps.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Mobile Apps mit Backend (Wordpress)

Andere Sprachen:

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
7. September 2021

Offizielles Publikationsorgan:
www.simap.ch

Reasons:

Bemerkung:

Es ist kein Zuschlag möglich, da im offenen Verfahren innerhalb der Angebotsfrist kein Angebot eingegangen ist. Das Verfahren wird gemäss Art. 43. Abs. 1, lit. b BöB abgebrochen. Die Vergabestelle ist bemüht, für Los 1 eine neue beschaffungsrechtliche Grundlage zu schaffen.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS, Logistikbasis der Armee LBA - Zentrum elektronische Medien ZEM
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch