Ausschreibung 1238159: LP152
Publiziert am: 2. Februar 2022
armasuisse Immobilien Facility Management Spezialobjekte
Zugunsten des Programms WEGA (Weiterentwicklung Geodaten armasuisse Immobilien) sollen die folgenden Teilprojekte umgesetzt werden: Die detaillierten Leistungen können dem Teil B der Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
- Teilprojekt 1 "DKN-G1" (Digitalisierung der Kommunikationsnetze VBS): Systembetrieb des stand-alone GIS-Systems DKN am Standort Guisanplatz 1, Bern; Installation und Inbetriebnahme Standby-System; Erneuerung DKN-G1 Produktionssystem
- Teilprojekt 2 "GeoDB RE 3" (Geodatenbank Release 3; ImmoGIS Produktion): Konzeption, Realisierung und Einführung einer integrierten GIS-Plattform
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
2. Februar 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. Februar 2022 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf dem Informatiksystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz simap.ch bis zum 25.02.2022 zu stellen. |
14. März 2022 | Abgabetermin 00:00 | • Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "LP152 DKN-G1 / GeoDB RE 3. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. |
17. März 2022 | Offertöffnung | • Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "LP152 DKN-G1 / GeoDB RE 3. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. |
1. Mai 2022 | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
E1 Betriebssicherheitserklärung / Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter muss eine gültige Betriebssicherheitserklärung besitzen oder einwilligen, eine Betriebssicherheitsprüfung im Falle eines Zuschlages umgehend durchführen zu lassen. Zudem müssen die an den Aufträgen beteiligten Mitarbeitenden eine gültige Personensicherheitsprüfung resp. Personal Security Clearance besitzen oder einwilligen, eine solche im Falle eines Zuschlages umgehend durchführen zu lassen.
E2 Datenhaltung in der Schweiz
Der Anbieter (Einzelanbieter / Generalunternehmer) bestätigt, dass alle Projektdaten, die er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer) bearbeitet oder vom Auftraggeber erhält, ausschliesslich in Informatiksystemen gespeichert und bearbeitet werden, die in der Schweiz liegen. Unter Datenbearbeitung ist jeder Umgang mit Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten gemeint. Diese Klausel betrifft alle Daten, welche der Bewerber ab dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Angebote bearbeitet, insbesondere auch Daten aus Zwischenspeicherungen oder Randdaten. Ein Zugriff auf die Daten aus dem Ausland ist unzulässig.
E3 Personalressourcen
Der Anbieter bestätigt, dass er über die notwendigen Personalressourcen verfügt (Personalunion ausgeschlossen), insbesondere für ICT-Projektleiter , ICT-System-Administrator, ICT-Architekt, Business-Analyst und ICT-Sicherheitsbeauftragter, um den Auftrag gemäss Vorgaben termingerecht auszuführen. Der Anbieter bestätigt zudem, dass die gleichwertige Stellvertretung jederzeit sichergestellt ist.
Der Anbieter bestätigt zudem, dass der ICT-Projektleiter, ICT-Architekt und der Business-Analyst vom Anbieter resp. dem Generalunternehmer gestellt werden.
E4 Service Desk und Support
Der Anbieter bestätigt, dass er über ein funktionstüchtiges Service Desk mit zugehörendem Supportpersonal und Prozessen gemäss ITIL 4 verfügt.
Der Anbieter bestätigt, dass er die Interventionszeit von einer (1) Stunde ab Entscheid zu einem Vororteinsatz am Standort Guisanplatz 1, Bern einhält.
Der Anbieter bestätigt, dass er die vorgegebene Systemverfügbarkeit (99% während der Arbeitszeit) und die maximale Systemausfallzeit einhalten kann.
E5 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass die eingesetzten Mitarbeitenden nur bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt ersetzt werden:
Die Kompetenzen, Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Stellt der Auftraggeber fest, dass die Kompetenzen / Leistungserbringung nicht genügt, muss der Anbieter diesbezüglich Stellung nehmen und Verbesserungsmassnahmen vorschlagen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Massnahmen die Leistungserfüllung sicherstellen oder ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffende/n Person/en innert 14 Tagen durch eine geeignete Person / geeignete Personen zu ersetzen.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Wechsel von Personen auftreten. Dies können sein:
• negative Personensicherheitsprüfung des Bundes
• Person verlässt die Firma
• längerer Urlaub oder Sabbatical
• Unfall, Krankheit oder andere längere Abwesenheiten
Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Die Ausbildung und Einführung der neuen Personen ist durch den Anbieter vollumfänglich und ohne Kostenfolge für den Auftraggeber sicherzustellen. Der Auftraggeber übernimmt nach der Einführung keine weiteren Ausbildungstätigkeiten mehr.
E6 Sprache
Der Anbieter bestätigt, dass die vorgesehenen Mitarbeitenden über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Anforderung Zertifizierungslevel C1 verfügen.
E7 Projektmanagementmethode
Der Anbieter bestätigt, dass er die Teilprojekte 1 und 2 nach der Projektmanagementmethode HERMES VBS, Szenario Beschaffung Verteidigung abwickelt.
E8 Erfahrung Konzeption, Realisierung, Einführung komplexer Datenbanklösungen
Der Anbieter verfügt über Erfahrung bei der Konzeption, Realisierung und Einführung einer komplexen Systemplattform und weist diese mittels Referenz nach. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
• die Datenbanklösung durch den Anbieter konzipiert, realisiert und in Betrieb genommen wurde,
• die Dauer des Projektes (Konzeption bis Inbetriebnahme) mindestens ein (1) Jahr betrug.
E9 Erfahrung IT-Betrieb von Datenbanklösungen
Der Anbieter verfügt über Erfahrung im Bereich des IT-Betriebs von Datenbanklösungen und weist diese mittels Referenz nach. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
• der Anbieter den IT-Betrieb erfolgreich sichergestellt hat,
• die Systemgrösse und Komplexität dem System DKN-G1 inkl. Standby-Server entspricht,
• der Anbieter den IT-Betrieb für eine Dauer von mindestens drei (3) Jahren sichergestellt hat,
• der Anbieter Vorortwartungen durchgeführt hat oder weiterhin durchführt,
• der Support ab 2nd Level vom Anbieter sichergestellt wurde oder weiterhin sichergestellt wird.
E10 Vertrag
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfes gemäss Beilage A1 der Ausschreibungsunterlagen.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen gewährleisten und die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit, die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts oder die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt, die Bestimmungen betreffend der Melde- oder Bewilligungspflichten gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Regeln zur Vermeidung von Korruption einhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...