Ausschreibung 1237271: BKS-1465

Publiziert am: 10. Februar 2022

Bundesamt für Statistik

Erhebung und die damit verbundenen Aufgaben siehe Ausschreibungsunterlagen


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Neuenburg

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79310000: Marktforschung
  • 72314000: Datenerhebung und -zusammentragung
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Februar 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

28. Februar 2022 Frist für Fragen

None

24. März 2022 Abgabetermin 00:00

None

30. März 2022 Offertöffnung

None

1. Juni 2022 Geplanter Projektstart
30. April 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK 1 Fähigkeit
30% ZK 2 Preis
30% ZK 3 Erfahrung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

AGB für Dienstleistungsaufträge

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Statistik
Espace de l'Europe 10
2010 Neuchâtel
E-Mail-Adresse:  
beschaffungen@bfs.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1237271 BKS-1465