Vorankündigung 1237231: (22043) 803 RFI betreffend eines digitalen Lizenzen System (dLIS)
Publiziert am: 24. Dezember 2021
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
dLIS wird eine Plattform bieten, um alle Lizenzanträge beim BAZL digital zu bearbeiten und zu überwachen. Es stellt ein auf die Bedürfnisse zugeschnittenes Benutzerkonto via CH-Login zur Verfügung, z.B. in der Rolle als Pilot, Instruktor, ATO/DTO, Prüfer oder Ausbildungsadministrator, und bearbeitet und übermittelt dann alle Lizenzanträge in der jeweiligen Funktion. Das Konto bietet ein Dashboard mit einem Überblick über die Lizenzinformationen, bevorstehende Abläufe und pendente Anträge. Es bietet auch die Möglichkeit, sich für Refresherkurse für Prüfer/Assessoren zu registrieren und sich für RTF-Prüfungen anzumelden.
dLIS wird damit zum Einstiegspunkt für alle Lizenztransaktionen mit dem BAZL.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Vorankündigung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
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Weitere Informationen
Dieser RFI dient ausschliesslich dem Zweck der Informationsgewinnung und der Planung von eventuellen weiteren Phasen. Das vorliegende Dokument darf weder im Sinne eines Request For Quotation (RFQ) oder Request For Proposal (RFP) aufgefasst werden, noch als Zusicherung, dass solche durchgeführt werden. Das BAZL ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht an konkreten Offerten interessiert und wird solche, die unaufgefordert eingereicht werden, im vorliegenden Verfahren nicht beachten. Der RFI verpflichtet das BAZL zudem in keiner Weise zu einer konkreten Beauftragung oder Beschaffung. Die Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das BAZL für die Beantwortung dieses RFI bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen und für zur Verfügung gestellte Dokumente der Unternehmen keine Entschädigung leisten wird, bzw. die Unternehmen diese Kosten selber zu tragen haben (geschätzter Aufwand: wenige Stunden). Die Teilnahme und Abgabe einer Antwort geschieht auf freiwilliger Basis und ist absolut unverbindlich. Weder führt eine Teilnahme an diesem RFI führt zu einer Vorbefassung hinsichtlich einer späteren Ausschreibung, noch führt eine Nichtteilnahme zum Ausschluss aus der WTO-Ausschreibung.
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