Zuschlag 1236293: F21244 - SLA für Wartung und Weiterentwicklung vom BAKOM TIS
Publiziert am: 20. Dezember 2021
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
Den Zuschlag erhält die bisherige Leistungserbringerin, ATDI SA, da sie als Herstellerin, aufgrund der technischen Besonderheiten und aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums, alleine die Pflege, Support und Weiterentwicklung erbringen kann und es aktuell keine angemessene Alternative gibt.
Die bestehende Softwarelösung wurde über mehrere Jahre weiterentwickelt und auf die kundenspezifischen Bedürfnisse und Anforderungen angepasst. Eine andere Anbieterin verfügt nicht über das erforderliche Wissen und geistiges Eigentum, zur Erbringung der damit verbundenen benötigten Leistungen.
Zugleich stellt ein vorzeitiger Plattformwechsel keine angemessene Alternative dar. Zum einen, weil dies nur mit unverhältnismässigen Softwareentwicklungskosten verbunden wäre, darunter auch an weiteren miteinander verbundenen Applikationen. Zum anderen, weil einem vorzeitigen Wechsel Betriebsunterbrüche möglich sind, bei welchen das BAKOM riskiert, seinen gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen zu können.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
15.12.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag (bis 31.12.2026): CHF 807'373.05
- Optionen (01.01.2027 - 31.12.2031): CHF 858'907.50
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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