Zuschlag 1236293: F21244 - SLA für Wartung und Weiterentwicklung vom BAKOM TIS

Publiziert am: 20. Dezember 2021

Bundesamt für Kommunikation BAKOM

Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
Den Zuschlag erhält die bisherige Leistungserbringerin, ATDI SA, da sie als Herstellerin, aufgrund der technischen Besonderheiten und aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums, alleine die Pflege, Support und Weiterentwicklung erbringen kann und es aktuell keine angemessene Alternative gibt.
Die bestehende Softwarelösung wurde über mehrere Jahre weiterentwickelt und auf die kundenspezifischen Bedürfnisse und Anforderungen angepasst. Eine andere Anbieterin verfügt nicht über das erforderliche Wissen und geistiges Eigentum, zur Erbringung der damit verbundenen benötigten Leistungen.
Zugleich stellt ein vorzeitiger Plattformwechsel keine angemessene Alternative dar. Zum einen, weil dies nur mit unverhältnismässigen Softwareentwicklungskosten verbunden wäre, darunter auch an weiteren miteinander verbundenen Applikationen. Zum anderen, weil einem vorzeitigen Wechsel Betriebsunterbrüche möglich sind, bei welchen das BAKOM riskiert, seinen gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen zu können.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

ATDI SA, Paris, FR
CHF 1,666,281 , Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

15.12.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag (bis 31.12.2026): CHF 807'373.05
- Optionen (01.01.2027 - 31.12.2031): CHF 858'907.50
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.


Kontakt

Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch