Zuschlag 1235287: Mitarbeiterportal 2.0, Projekt 5048

Publiziert am: 17. Dezember 2021

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl. Sein Angebot ist somit insgesamt das vorteilhafteste. Insbesondere der hohe Erfüllungsgrad der Funktionalitäten, das überzeugende Einführungsprojekt und das Kosten-/Nutzenverhältnis waren aus-schlaggebend für den Zuschlag.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25 % ZK1 Preis
35 % ZK2 Funktionalitäten
5 % ZK3 Referenzen
5 % ZK4 Personal
10 % ZK5 Einführungsprojekt
20 % ZK6 Assessment

Berücksichtigte Anbieter

NEXPLORE AG, Gwatt (Thun)
CHF 2,593,662 , Basisleistungen, Support, Wartung, Weiterentwicklung, Lizenzen und Einführungsprojekt feste und optionale Vertragsdauer 2'055'162.00 (inkl. MwSt.) Darüber hinausgehende optionale Leistungen für Innovationen: CHF 538'500.00 (inkl. MwSt.)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Ausschreibung vom: 31.08.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 108 Tage

Datum des Zuschlags:

17.12.2021


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56, Abs. 1 des Bundesgesetztes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Keine.


Kontakt

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Telefon: +41 (0)31 327 91 00
E-Mail-Adresse:  
contracts@finma.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1235287 Mitarbeiterportal 2.0, Projekt 5048