Zuschlag 1233763: CAT-Wartung
Publiziert am: 8. Dezember 2021
Führungsunterstützungsbasis der Armee FUB / armasuisse
Die Firma Conet Solutions GmbH bietet als Hersteller und derzeit als einziger Vertreiber der Software CAT eine professionelle Wartung und Support. Die Conet
Solutions GmbH besitzt sämtliche Rechte an der Software CAT, welche als Basis für die Ausführung der psychologischen Tests der Schweizer Armee dient. Da die Software CAT geistiges Eigentum von Conet Solutions GmbH als Nachfolgeorganisation der GiKOM CSE ist, kann keine andere Firma die Wartung
an der Software sicherstellen.
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB erhält die Firma CONET Solutions GmbH.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
03.12.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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