Ausschreibung 1233411: PACS-Submission
Publiziert am: 14. Dezember 2021
Kantonsspital Aarau AG
Beschaffung und Einführung eines neuen PACS, VNA, IHE Registry und der Bildverteilung
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kantonsspital Aarau AG mit den Standorten: |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
14. Dezember 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Als Bedingung für einen Erhalt der Ausschreibungsunterlagen ist die Einreichung der Geheimhaltungsvereinbarung, welche bei der Beschaffunggstelle bezogen wird und auch da unterzeichnet retourniert werden kann. |
26. Januar 2022 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Sämtliche Fragen sind schriftlich per E-Mail einzureichen. |
3. März 2022 | Abgabetermin 16:00 | Dies erfolgt im Rahmen der Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen. |
4. März 2022 | Offertöffnung | Dies erfolgt im Rahmen der Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen. |
1. Juni 2022 | Geplanter Projektstart | |
30. Mai 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
sind zugelassen, besondere Bestimmungen gemäss Ausschreibungsunterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Tellstrasse 25
5001 Aarau
Telefon: +41 (0)62 838 9388
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...