Ausschreibung 1232083: Identity- und Accessmanagement IAM@BE
Publiziert am: 21. Dezember 2021
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Der Beschaffungsgegenstand der Ausschreibung umfasst die Evaluation eines geeigneten Anbieters, welcher die Leistung Identity- und Accessmanagement IAM@BE als Service anbietet. Diese beinhaltet: • die Software mit den erforderlichen kantonalen Lizenzen, für die entsprechenden Betriebsumgebungen (Test und Produktion). Mit dem Projekt IAM@BE des Kantons Bern wird das Ziel verfolgt, die Erfassung und Bewirtschaftung von IT Nutzenden (interne Mitarbeitende, externe Mitarbeitende und Mitarbeitende von Gemeinden) zu verbessern.
• Wartung, Support, Weiterentwicklung, Beratung, Ausbildung
• Integratorleistungen zur Einführung des IAM-Systems.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
21. Dezember 2021 | Publikationsdatum | |
21. Dezember 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. Februar 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
14. Januar 2022 | Frist für Fragen | Allfällige Fragen zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen müssen bis zum oben vorgegebenen Termin und in deutscher Sprache auf www.simap.ch gestellt werden. Später eingereichte Fragen werden nicht beantwortet. Für jede Frage ist ein separater Eintrag zu erfassen. Eine direkte Kontaktaufnahme der Anbieterinnen mit den zuständigen Personen bei der Vergabestelle ist nicht zulässig. Die Anbieterinnen werden informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind, was voraussichtlich bis zum 19.01.2022 erfolgt. |
15. Februar 2022 | Abgabetermin 00:00 | Der vollständig ausgefüllte und von für die Anbieterin zeichnungsberechtigten Personen unterzeichnete Lieferantenexport aus dem Online-Tool muss in einfacher Ausführung in Papierform bis spätestens am 15.02.2022, um 23:59 Uhr der Schweizerischen Post übergeben werden oder bis spätestens am 15.02.2022 um 12:00 Uhr verschlossen an der vorgenannten Adresse eingegangen sein (Art. 18 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 42 Abs. 2 VRPG). Der Lieferantenexport kann von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. Der HashCode auf dem eingereichten Lieferantenexport muss demjenigen des elektronisch erfassten Angebots entsprechen. Das Adressfeld auf dem Briefumschlag muss wie folgt beschriftet werden: VERTRAULICH, NICHT ÖFFNEN Die Vergabestelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen. Sie wird diese Berichtigungen und Ergänzungen auf simap.ch publizieren und gleichzeitig alle Anbieterinnen schriftlich darüber informieren und erforderlichenfalls die Angebotsfrist erstrecken. |
16. Februar 2022 | Offertöffnung | Der vollständig ausgefüllte und von für die Anbieterin zeichnungsberechtigten Personen unterzeichnete Lieferantenexport aus dem Online-Tool muss in einfacher Ausführung in Papierform bis spätestens am 15.02.2022, um 23:59 Uhr der Schweizerischen Post übergeben werden oder bis spätestens am 15.02.2022 um 12:00 Uhr verschlossen an der vorgenannten Adresse eingegangen sein (Art. 18 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 42 Abs. 2 VRPG). Der Lieferantenexport kann von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. Der HashCode auf dem eingereichten Lieferantenexport muss demjenigen des elektronisch erfassten Angebots entsprechen. Das Adressfeld auf dem Briefumschlag muss wie folgt beschriftet werden: VERTRAULICH, NICHT ÖFFNEN Die Vergabestelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen. Sie wird diese Berichtigungen und Ergänzungen auf simap.ch publizieren und gleichzeitig alle Anbieterinnen schriftlich darüber informieren und erforderlichenfalls die Angebotsfrist erstrecken. |
1. Mai 2022 | Geplanter Projektstart | |
30. April 2033 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
20 % | Funktionale Anforderungen |
30 % | Qualifikation |
15 % | Bewertung Anbieterpräsentation |
35 % | Preis |
Zulassungsbedingungen
ist nicht erlaubt.
Für die ausführlichen Angaben zu den einzelnen Eignungskriterien und der technischen Spezifikation wird auf das Online-Tool verwiesen.
Aufgrund der im Online-Tool genannten Kriterien.
Zusätzliche Informationen
ohne Angaben
a. Individuelle Vertragsbestandteile gemäss Ausschreibungsunterlagen
b. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kantons Bern vom 24. März 2015 über die Informationssicherheit und den Datenschutz bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen (www.be.ch/agb)
c. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz für IKT-Leistungen, Ausgabe 2020 (https://sik.swiss/service/agb-der-sik/)
ohne Angaben
Die Vergabestelle behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an die Zuschlagsempfängerin zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV).
Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, ist der Auftraggeber berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen (Art. 8 ÖBG). Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall oder im Fall der Vertragsauflösung vor dem Ende der vorgesehenen Höchstdauer des Auftrags vor, den Auftrag ohne neue Ausschreibung der Anbieterin mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Anbieterinnen mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Vergabestelle behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG).
Die Vergabestelle kann andere Träger öffentlicher Aufgaben an ihren Beschaffungen beteiligen, damit die eingesetzten öffentlichen Mittel möglichst wirtschaftlich verwendet werden können (Art. 30 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 7 OÖBV). In diesem Sinne behält sich die Vergabestelle vor, an den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen auch andere Träger öffentlicher Aufgaben des Kantons gemäss Art. 95 der Kantonsverfassung (KV, BSG 101.1), insbesondere Gemeinden gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Gemeindegesetzes (GG; BSG 170.11), teilhaben zu lassen. Der Umfang dieser Leistungen ist in den geschätzten Mengen, die in den Ausschreibungsunterlagen angegeben sind, nicht enthalten. Der maximale Auftragswert für diese Leistungen ist unbegrenzt bzw. ergibt sich aus dem Bedarf der genannten Stellen, ausser soweit der maximale Auftragswert in den Ausschreibungsunterlagen angegeben wird.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Wildhainweg 9
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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