Ausschreibung 1231157: (21213) 317 Mikrozensus Mobilität und Verkehr: Piloterhebung App
Publiziert am: 29. November 2021
Bundesamt für Statistik BFS, Sektion MOBIL
Die Ausschreibung umfasst die folgenden Aufgaben:
Der Auftrag betrifft die Entwicklung einer Smartphone App, welche den Teilnehmenden der Piloterhebung des Mirkrozensus Mobilität und Verkehr (MZMV) im Oktober 2022 über eine Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt werden kann.
Die folgenden Teilleistungen sind enthalten:
- Projektorganisation und Infrastruktur
- Umfang der Piloterhebung und Verwaltung der Stichprobe
- App-Entwicklung, Design und Programmierung
- Datenübergabe und Datenlieferung
- Tests und Durchführung der Testphase
- Durchführung der Piloterhebung
- Technischer Support
- Datenschutz und Datensicherheit
- Qualitätssicherung und Schlussbericht
- Sitzungen und Austausch mit dem Auftraggeber
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Standort Bundesamt für Statistik in Neuchâtel. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. November 2021 | Publikationsdatum | |
29. November 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Bedingungen und Bezugsquelle für den Erhalt der vertraulichen Anhänge: |
13. Dezember 2021 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
14. Januar 2022 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
20. Januar 2022 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
31. März 2022 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
200 Punkte / 20% | ZK 1.1 Preis Grundleistung |
100 Punkte / 10% | ZK 1.2 Preis Option 1 |
75 Punkte / 7.5% | ZK 2 Projektorganisation, Projektanalyse und Projektmanagement |
200 Punkte / 20% | ZK 3 App: Design und Fragebogen |
200 Punkte / 20% | ZK 4 App: Tracking und Ableitung des Verkehrsverhaltens |
150 Punkte / 15% | ZK 5 Datenschutz und Datensicherheit |
75 Punkte / 7.5% | ZK 6 Präsentation |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Erfahrung Entwicklung und Pflege App
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in Entwicklung und Pflege einer App aus den letzten 5 Jahren vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Offerteingabe nach.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4a) einzureichen.
Die angegebenen Referenzaufträge für Entwicklung und Pflege einer App müssen folgende Kriterien erfüllen und nachvollziehbar dokumentieren, um hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar zu sein:
- Die Apps aller Referenzaufträge wurden sowohl für iOS als auch Android erstellt und funktionierten einwandfrei auf beiden Plattformen.
- In allen Referenzaufträgen beinhaltete die Leistung des Anbieters auch die Entwicklung von UX- und UI-Konzepten. Nur die Erstellung von Mockups ist nicht genügend.
- Mindestens ein Referenzauftrag beinhaltet die Entwicklung einer Tracking-Lösung in der App.
Die App in den beiden zu prüfenden Referenzen müssen in Betrieb genommen worden sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Die beiden verlangten Referenzen müssen durch den Anbieter selbst erbracht werden (nicht durch Subunternehmen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (falls per E-Mail, Kopie beilegen) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Diese schriftliche Zustimmung solcher Referenzpersonen der Bundesverwaltung muss bereits mit der Offerteingabe eingereicht werden.
EK03
Erfahrung Hosting
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in Hosting aus den letzten 5 Jahren vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Offerteingabe nach.
Die Anbieter können die gleichen Referenzprojekte aus dem EK02 eingeben, jedoch muss jeweils ein separates Referenzformular ausgefüllt werden (Anhang 4b).
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4b) einzureichen.
Die beiden nachzuweisenden Referenzaufträge für das Hosting müssen folgendes Kriterium erfüllen und nachvollziehbar dokumentieren:
- Referenzprojekte müssen das Hosting oder die Unterstützung für das Hosting einer Anwendung (einschliesslich Daten von Dritten) beinhalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Diese Referenzen sind durch den Anbieter selbst oder von einem beigezogenen Subunternehmen nachzuweisen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (falls per E-Mail, Kopie beilegen) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Diese schriftliche Zustimmung solcher Referenzpersonen der Bundesverwaltung muss bereits mit der Offerteingabe eingereicht werden.
EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Sie müssen vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Offerteingabe in ungekündigtem Arbeitsverhältnis zum Anbieter stehen. Angebote unter Personalverleihbedingungen werden ausgeschlossen.
Von den für den Auftrag vorgesehenen Personen werden eine hohe Verfügbarkeit, Flexibilität sowie Kontinuität während der ganzen Dauer des Auftrags verlangt, um eine Kontinuität des spezifischen Wissens und der Kompetenzen zu gewährleisten. Zur Abwicklung des Vertrags erwartet der Auftraggeber, dass die Leistungen von den in der Offerte angebotenen Schlüsselpersonen persönlich erbracht werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC und Stv. SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC und dessen Stellvertreter.
EK06
Projektleiter
Der Anbieter verfügt über einen Projektleiter und einen Stellvertreter, um den Auftrag wie in der Ausschreibung und den dazugehörigen Unterlagen umschrieben wie verlangt erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den im Auftrag eingesetzten Projektleiter und dessen Stellvertreter.
Für den Nachweis (Projektleiter und Stv.) werden Lebenslauf, Zertifikate von Aus- oder Weiterbildung, von 2 spezifischen Referenzprojekten (jeweils vollständig ausgefülltes Referenzformular Anhang 4c) und auch die Referenzprojekte zu EK02 zugelassen, sofern die in diesem EK verlangten Anforderungen wie verlangt nachgewiesen werden können. Bei Zertifikaten ist ein formeller Abschluss erforderlich – Teilnahmebestätigungen alleine genügen nicht.
Folgende Anforderungen müssen zwingend für den Projektleiter und den Stellvertreter nachgewiesen werden:
- In den letzten 5 Jahren, Leitung in der Planung und Durchführung von 2 App-Entwicklungsprojekten und deren Pflege, Betrieb (inkl. techn. Support) und Weiterentwicklung, unter Angabe der jeweils verwendeten Projektleitungs- und Entwicklungsmethode.
- HERMES-5-Foundation-Zertifizierung oder höher, oder eine gleichwertige Zertifizierung im Bereich Projektmanagement (die Gleichwertigkeit ist vom Anbieter nachzuweisen).
Allfällige Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (falls per E-Mail, Kopie beilegen) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Diese schriftliche Zustimmung solcher Referenzpersonen der Bundesverwaltung müssen bereits mit der Offerteingabe eingereicht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die in Referenzen angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Der Projektleiter und sein Stv. müssen durch den Anbieter selbst gestellt und deshalb auch durch ihn nachgewiesen werden (nicht durch Subunternehmen).
EK07
UX/UI-Designer
Der Anbieter verfügt über einen UX/UI-Designer und einen Stellvertreter, um den Auftrag wie in der Ausschreibung und den dazugehörenden Unterlagen umschrieben und verlangt erfüllen zu können. Sie verfügen über mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den im Auftrag eingesetzten UX/UI-Designer und dessen Stellvertreter.
Für den Nachweis werden Lebenslauf, Zertifikate von Aus- oder Weiterbildung, spezifische Referenzprojekte (jeweils vollständig ausgefülltes Referenzformular Anhang 4c) und auch die Referenzprojekte zu EK02 zugelassen, sofern die in diesem EK verlangten Anforderungen wie verlangt nachgewiesen werden können. Bei Zertifikaten ist ein formeller Abschluss erforderlich – Teilnahmebestätigungen alleine genügen nicht.
Folgende Anforderungen müssen zwingend für den UX/UI-Designer und den Stellvertreter nachgewiesen werden:
- Kenntnisse und Erfahrung in leitender Rolle aus zwei App-Entwicklungsprojekten in der Entwicklung und Umsetzung von Bedienerkonzepten und Usability-Tests für Apps auf Smartphone.
- Der UX/UI-Designer hat bereits für mindestens zwei im Einsatz befindliche Apps eine grafische Oberfläche im Responsive Design entworfen und produziert (Referenzen angeben); mindestens eine der Apps muss eine Interaktion mit einer geografischen Karte enthalten.
Allfällige Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (falls per E-Mail, Kopie beilegen) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Diese schriftliche Zustimmung solcher Referenzpersonen der Bundesverwaltung müssen bereits mit der Offerteingabe eingereicht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die in Referenzen angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Der UX/UI-Verantwortliche und sein Stellvertreter können sowohl durch den Anbieter selbst als auch durch Subunternehmen gestellt werden.
EK08
App-Entwickler
Der Anbieter verfügt über mindestens zwei App-Entwickler, um den Auftrag wie in der Ausschreibung und den dazugehörigen Unterlagen umschrieben und verlangt erfüllen zu können. Sie verfügen über mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den im Auftrag eingesetzten App-Entwickler und dessen Stellvertreter.
Für den Nachweis werden Lebenslauf, Zertifikate von Aus- oder Weiterbildung, spezifische Referenzprojekte (jeweils vollständig ausgefülltes Referenzformular Anhang 4c) und auch die Referenzprojekte zu EK02 zugelassen, sofern die in diesem EK verlangten Anforderungen wie verlangt nachgewiesen werden können. Bei Zertifikaten ist ein formeller Abschluss erforderlich – Teilnahmebestätigungen alleine genügen nicht.
Folgende Anforderungen müssen zwingend für den App-Entwickler und den Stellvertreter nachgewiesen werden:
- Beide App-Entwickler müssen Kenntnisse und Erfahrung aus zwei App-Entwicklungsprojekten in der Entwicklung von Apps für die Plattformen iOS und Android aufweisen;
- Zusätzlich müssen – diese Kompetenzen können entweder durch einen der App-Entwickler oder durch andere auszuweisende Mitarbeitende nachgewiesen werden – folgende Kenntnisse und Erfahrungen aus zwei App-Entwicklungsprojekten im Bereich der Softwareentwicklung abgedeckt sein: Verwendung von geographischen Daten und Diensten, wie z.B. WMS (Web Map Services), sowie die Nutzung von Sensoren, wie zum Beispiel GPS in Android und iOS.
- Die App-Entwickler müssen Erfahrung aus zwei App-Entwicklungsprojekten in der Wartung von Apps haben, die sich in einer Cloud befinden.
Allfällige Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (falls per E-Mail, Kopie beilegen) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Diese schriftliche Zustimmung solcher Referenzpersonen der Bundesverwaltung müssen bereits mit der Offerteingabe eingereicht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die in Referenzen angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Die beiden Entwickler müssen durch den Anbieter selbst gestellt und deshalb auch durch ihn nachgewiesen werden (nicht durch Subunternehmen).
EK09
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit und fähig, die verlangten Schlüsselpersonen und deren Stellvertreter (Ansprechpartner (vgl. EK05), Projektleiter (EK06), UX/UI-Designer (EK07) und App-Entwickler (EK08)) einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse dieser Schlüsselpersonen in Deutsch oder Französisch auf mindestens Niveau B2.
Die geforderten Sprachniveaus können wie folgt belegt werden:
- Muttersprache oder
- Kopien der entsprechenden Diplome der Mitarbeitenden, oder
- Kopien der Schulzeugnisse, welche belegen, dass der Mitarbeitende die angeforderten Niveaus in den beiden Sprachen erlangt hat. In der aktuellen Schweizer Bildungslandschaft werden Zeugnisse mindestens auf Sekundarstufe II (Maturitätszeugnis) erwartet oder
- Resultat eines unabhängigen Einstufungstests
Anmerkung: Die Sprachniveaus sind im "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen", GER, definiert.
EK10
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
AGB (https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/themen/agb.html)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK13
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 25010 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat. Die Gültigkeit das Zertifikats muss zum Zeitpunkt der Offerteingabe gegeben sein.
EK14
Einhaltung der schweizerischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Der Anbieter erklärt sich bereit, bei seiner Leistungserbringung die, für den Auftraggeber massgebenden, schweizerischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Datenschutzgesetz des Bundes sowie dazugehörende Verordnung (SR 235.1 und SR 235.11)) jederzeit und ohne jeglichen Vorbehalt einzuhalten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK15
Einhaltung des schweizerischen Bundesstatistikgesetzes und des Bundesgesetzes über den Datenschutz
Der Anbieter erklärt sich bereit, bei seiner Leistungserbringung das für den Auftraggeber massgebenden Bundesstatistikgesetz (BstatG, SR 431.01) und Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) ohne jeglichen Vorbehalt einzuhalten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK16
Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO)
Der Anbieter erklärt sich bereit, bei seiner Leistungserbringung das für den Auftraggeber massgebende Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) ohne jeglichen Vorbehalt einzuhalten.
Dafür muss auch die Firma, die eine Offerte anbietet, den Hauptsitz in der Schweiz oder in der EU haben.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK17
Reaktion bei operativen Problemen
Bei Auftreten eines bedeutenden Problems (nicht Einhalten von Terminen, Ausfall von Schlüsselpersonen oder von den IT-Infrastruktur, Qualitätsprobleme), identifiziert durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer, müssen der Anbieter in der Lage sein, die Angelegenheit während den üblichen Bürozeiten (exkl. Eidgenössische Feiertage) in Neuchâtel (Montag bis Freitag, 09:00 -12:00 und 13:00 -17:00 Uhr Ortszeit) innerhalb von maximal vier Stunden seit der Identifizierung des bedeutenden Problems im Detail mündlich (z.B. per Telefon) auf Deutsch oder auf Französisch mit dem Auftraggeber zu besprechen und mögliche Lösungsoptionen aufzuzeigen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK18
Reaktion bei kritischen Projektphasen
Das Projektteam darf während den kritischen Projektphasen (z.B. Entwicklung der App, Durchführung der Tests und der Piloterhebung) nicht durch andere Aufgaben in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK19
Sitzungsteilnahme
Der Anbieter nimmt mindestens an den folgenden Sitzungen (in Neuenburg oder in Bern) mit dem Auftraggeber teil:
- Kickoff Sitzung
- Sitzung nach der Testphase
- Schlusssitzung
Falls nötig dürfen maximal zwei weiteren Sitzungen (in Neuenburg oder in Bern) stattfinden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK20
Einhaltung des Kostendachs exkl. MWST gemäss Kostenschätzung EBP
Der Anbieter bestätigt, dass das Kostendach gemäss Marktstudie nicht überschritten wird. Tiefere Preise sind zugelassen und können im Preisblatt (Anhang 2) eingefügt werden. Die eingegebenen Preise bilden letztendlich das effektive Kostendach ab.
Grundauftrag max. CHF 655'000.- exkl. MwSt.
Option max. CHF 275'000.- exkl. MwSt.
Total Kostendach CHF 930'000.- exkl. MwSt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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