Zuschlag 1230801: Beschaffung IT-DL

Publiziert am: 23. November 2021

Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung

Die gewählten Firmen haben die vorteilhaftesten Angebote eingereicht.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    Generelle Projektleitung, Business Analyse, Qualitätsmanagement / Testing

    Der geschätzte Grundbedarf beläuft sich auf 2'600 Stunden für 3 Jahre. Der Rahmenvertrag garantiert kein festes Auftragsvolumen und keine Bezugspflicht.

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: Qualitätsanforderungen
30% ZK2: Referenzen
40% ZK3: Preis

Berücksichtigte Anbieter

adesso Schweiz AG, Zweigniederlassung Bern, Bern
CHF 754,000 - CHF 1,588,860 exkl. MwSt.

Akros AG, Biel
CHF 754,000 - CHF 1,588,860 exkl. MwSt.

couniq consulting AG, Bern
CHF 754,000 - CHF 1,588,860 exkl. MwSt.

e3 AG, Bern
CHF 754,000 - CHF 1,588,860 exkl. MwSt.

ERNI Schweiz AG, Zweigniederlassung Bern, Bern
CHF 754,000 - CHF 1,588,860 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 22.06.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 154 Tage

Datum des Zuschlags:

23.11.2021


Anzahl Angebote:

20


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
Einsteinstrasse 2
3005 Bern
E-Mail-Adresse:  
digitalsolutions@innosuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1230801 Beschaffung IT-DL