Zuschlag 1230671: Enterprise Search, Projekt 5047
Publiziert am: 25. November 2021
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl. Sein Angebot ist somit insgesamt das vorteilhafteste. Insbesondere der hohe Erfüllungsgrad der Funktionalitäten, das überzeugende Einführungsprojekt und das Kosten-/Nutzenverhältnis waren ausschlaggebend für den Zuschlag.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
25 % | ZK1 Preis |
40 % | ZK2 Funktionalitäten |
5 % | ZK3 Referenzen Anbieterin |
5 % | ZK4 Referenzen Mitarbeitende |
10 % | ZK5 Einführungsprojekt |
15 % | ZK6 Assessment |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
24.11.2021
5
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56, Abs. 1 des Bundesgesetztes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Keine.
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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