Zuschlag 1230671: Enterprise Search, Projekt 5047

Publiziert am: 25. November 2021

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl. Sein Angebot ist somit insgesamt das vorteilhafteste. Insbesondere der hohe Erfüllungsgrad der Funktionalitäten, das überzeugende Einführungsprojekt und das Kosten-/Nutzenverhältnis waren ausschlaggebend für den Zuschlag.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25 % ZK1 Preis
40 % ZK2 Funktionalitäten
5 % ZK3 Referenzen Anbieterin
5 % ZK4 Referenzen Mitarbeitende
10 % ZK5 Einführungsprojekt
15 % ZK6 Assessment

Berücksichtigte Anbieter

DTI Schweiz AG, Wil
CHF 2,134,334 , Prestations de base, support, maintenance, développement continu, licence et projet d'introduction le mandat de base et la prolongation facultative: CHF 1'918'934.00 (avec TVA). Services facultatives pour les innovations en plus: CHF 215'400.00 (avec TVA).

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Ausschreibung vom: 17.08.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 99 Tage

Datum des Zuschlags:

24.11.2021


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56, Abs. 1 des Bundesgesetztes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Keine.


Kontakt

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Telefon: +41 (0)31 327 91 00
E-Mail-Adresse:  
contracts@finma.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1230671 Enterprise Search, Projekt 5047