Zuschlag 1228903: M365/Teams

Publiziert am: 17. November 2021

Empa Dübendorf

Die freihändige Vergabe der Umsetzungsarbeiten stützt sich auf Art. 21 Abs. 2 lit. d BöB in Verbindung mit den Empfehlungen der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB vom 27. März 2020, welche den Handlungsspielraum zur Milderung der Auswirkungen auf die schweizerische Volkswirtschaft aus Sicht des öffentlichen Beschaffungswesens beschreibt: "Die Bekämpfung des Coronavirus erfordert derzeit auch von allen Wirtschaftsteilnehmenden grösste Anstrengungen: In der aktuellen Phase ist es besonders wichtig, dass die Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und ihren Vertragspartnern in einer verantwortungsvollen, pragmatischen, verständnisvollen, flexiblen und möglichst unkomplizierten Weise fortgesetzt werden und den gegenseitigen Bedürfnissen mit Augenmass begegnet wird."
Als dringliche Beschaffungen im Sinne von Art. 21 Abs. 2 lit. d BöB gelten gemäss Ziff. 3.3 der Empfehlungen der Beschaffungskonferenz des Bundes "… Informatik- und Telekommunikationsmittel und damit verbundene Dienstleistungen für den Betrieb von Verwaltungseinheiten ausserhalb der oder zusätzlich zu bestehenden Infrastrukturen (z.B. für die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen)."


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Keyon AG, Jona
CHF 354,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

09.11.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Empa Dübendorf
Ueberlandstrasse 129
8600 Dübendorf
E-Mail-Adresse:  
WTO@empa.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1228903 M365/Teams