Ausschreibung 1228555: 1101 Erneuerung LOPAS
Publiziert am: 2. Dezember 2021
BLS AG
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein Anbieter evaluiert werden, welcher in der Lage ist, ein bereits im Einsatz stehendes und bewährtes Lokpersonal Assistenz System als SaaS-Lösung bereitzustellen, das System auf die Kundenbedürfnisse der BLS zu konfigurieren und Umsysteme und Datenquellen anzubinden. Der Anbieter wird den Betrieb und den 3rd Level-Support und die Wartung der neuen Lösung langjährig sicherstellen. Der Anbieter verfügt über ein leistungsfähiges Produkt sowie über ein fachkompetentes Team, welches in der Lage ist, den Auftrag fachgerecht auszuführen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Erfüllungsort ist am Sitz der Leistungserbringerin. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. Dezember 2021 | Publikationsdatum | |
2. Dezember 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. Januar 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
16. Dezember 2021 | Frist für Fragen | Fragen werden ausschliesslich über das elektronische Forum von SIMAP beantwortet (Einreichungsfrist gemäss Publikation). Fragen, welche nach der Einreichungsfrist eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden über das SIMAP-Forum beantwortet. |
25. Januar 2022 | Abgabetermin 00:00 | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Eine persönliche Abgabe der Angebote bei der BLS ist nicht erlaubt. Rechtsgültig ist in jedem Fall die auf einem Memory Stick eingereichte elektronische Version. Bei Widersprüchen ist diese Grundlage für die Bewertung. |
27. Januar 2022 | Offertöffnung | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Eine persönliche Abgabe der Angebote bei der BLS ist nicht erlaubt. Rechtsgültig ist in jedem Fall die auf einem Memory Stick eingereichte elektronische Version. Bei Widersprüchen ist diese Grundlage für die Bewertung. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK1 Preis |
40% | ZK2 Funktionale Anforderungen |
15% | ZK3 Nicht funktionale Anforderungen |
10% | ZK4 Präsentation |
5% | ZK5 Vertragsakzeptanz |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
EK 1.1 Handels- und Betreibungsregisterauszug
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK 2.1 Ansprechperson (SPOC)
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK 2.2 Ressourcen
Der Anbieter verfügt über ausreichende Ressourcen und personelle Kapazitäten mit entsprechender Ausbildung, um die geforderten Leistungen gemäss Dokument 1.2 zu erbringen (inklusive Subunternehmer und Zulieferanten).
EK 2.3 Schlüsselpersonen
Der Anbieter benennt die in seiner Projektorganisation für die Phase nach einer Auftragsvergabe vorgesehenen Schlüsselpersonen.
Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer (inkl. Angebot, Korrespondenz, Vertrag, Leistungserbringung) Deutsch. Die Schlüsselpersonen sind in der Lage in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) zu kommunizieren und Ergebnisse in deutscher Sprache zu erstellen und abzuliefern.
Pro Rolle ist eine zuständige, qualifizierte Schlüsselpersonen sowie deren Stellvertretung zu benennen.
-SPOC gemäss EK2.1
-Projektleiter / Ansprechperson Ausführungsprojekt
-Ansprechperson Betrieb
Die Rollen dürfen in Personalunion abgedeckt werden, d.h. eine Person darf in mehreren Rollen eingesetzt werden.
EK 2.4 Ersatz von Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, die in EK 2.3 benannten Schlüsselpersonen bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Bestellerin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft sowie Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Bestellerin, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Die daraus entstehenden Einarbeitungsaufwände gehen zu Lasten des Anbieters.
EK 2.5 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
EK 2.6 Rechnungsstellung
Der Anbieter erklärt sich bereit, alle Rechnungen in Zusammenhang mit vorliegender Ausschreibung elektronisch per .pdf einzureichen. Die hierfür notwendigen Angaben sind im Dokument 3.4 Vorgabe_Rechnungsstellung Lieferanten aufgeführt.
EK2.7 Datenhaltung
Der Anbieter muss sicherstellen, dass für sämtliche Daten und Backup-Daten, welche durch die Applikation verarbeitet und ggf. gespeichert werden, die Datenhaltung innerhalb der der Schweiz, EU / EWR erfolgt. Ein Zugriff auf die Applikation und Daten (auch für Wartungs- und Unterstützungsarbeiten) von ausserhalb der Schweiz, EU /EWR ist nicht erlaubt und muss mit notwendigen technischen und organisatorischen Massnahmen unterbunden werden.
EK 3.1 Referenzinstallation
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von einer Referenz in den letzten 4 Jahren nach.
Mit der Referenz sind folgende Aspekte nachzuweisen:
- Parametrisierung und Bereitstellung der vorliegend offerierten Branchenanwendung gemäss den einschlägigen Bestimmungen für die Schweiz
- Übernahme und Support während mindestens 12 Monaten
EK 4.1 Audits durch die Auftraggeberin
Der Anbieter willigt ein, angemeldete und unangemeldete Audits und/oder Fortschritts- und Qualitätskontrollen während der Vertragslaufzeit zuzulassen und kooperativ zu unterstützen. Die Audits und /oder Fortschritts- und Qualitätskontrollen werden durch die Bestellerin oder einen durch sie beauftragen Dritten durchgeführt. Zu diesem Zweck wird, nach Absprache mit der Lieferantin, freien Zugang zu den Räumlichkeiten des Anbieters oder seinen Subunternehmern, mit welchen vertragliche Leistungen erbracht werden, gewährt. Die Ausübung des Kontroll- und Auditrechts sowie die Befolgung der Vorgaben zum Qualitätsmanagement befreien den Anbieter nicht von ihrer Haftung aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG.
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zu-ständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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