Zuschlag 1228401: N02, 190045 Erhalt BSA GST bis 2030, Los 5.0 - PV Diverse Anlagen

Publiziert am: 17. November 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen

Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden die meisten Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Die Offerte überzeugte insbesondere durch die sehr guten Kompetenzen und Referenzen der Firma und der Schlüsselpersonen, sowie durch die Qualität der Auftragsanalyse.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1: Qualität des Anbieters: Qualifikation der Schlüsselpersonen bezgl. der Anforderungen im Projekt;
35% ZK2: Qualität des Angebots:
25% ZK3: PREIS;

Berücksichtigte Anbieter

Basler & Hofmann AG Ingenieure Planer und Berater, Zürich
CHF 1,451,590 , Exécuté par: Basler & Hofmann AG, Bachweg 1, 8133 Esslingen / INGE BHSE GST comp. par: Basler & Hofmann AG, Esslingen / SCHERLER AG, Luzern

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Ausschreibung vom: 04.08.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 99 Tage

Datum des Zuschlags:

11.11.2021


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch