Zuschlag 1227461: (21080) 609 Unterstützung Standarddienste IAM und Verzeichnisse Bund

Publiziert am: 11. November 2021

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Den Zuschlag erhält die Firma Axalon GmbH, da sie die qualitativen Kriterien vollständig erfüllt und marktgerechte Preise offeriert hat. Zudem hat sie als einzige Firma eine Offerte eingereicht.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
1'500 Punkte ZK01 DirX-Erfahrungen mit grossen Umgebungen
1'500 Punkte ZK02 Skript-Erfahrung (Programmiersprachen)
1'000 Punkte ZK03 Expertenwissen - Architektur IdM
1'000 Punkte ZK04 Prozessautomatisierung und -integration
1'000 Punkte ZK05 Toolchain-Erfahrung Testing
1'600 Punkte ZK06 Stundensätze Mitarbeiter onsite
2'400 Punkte ZK07 Stundensätze Mitarbeiter offsite

Berücksichtigte Anbieter

Axalon GmbH, Zürich
CHF 12,924,000 , Prix total = Volume d’acquisition optionnel maximal (plafond des coûts). Tarif horaire maximum : 210.02 CHF, TVA de 7,7% incluse.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 28.07.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 97 Tage

Datum des Zuschlags:

02.11.2021


Anzahl Angebote:

1


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch