Zuschlag 1226759: Rahmenvertrag zur Beschaffung von IT-Verbrauchsartikeln
Publiziert am: 2. November 2021
ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Finanzen & Services
Nach § 33 Abs. 1 der Submissionsverordnung des Kantons Zürich (SVO) erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Die einzelnen Angebote wurden entsprechend den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt (§ 33 Abs. 1 SVO). In der Gesamtbeurteilung erweist sich das Angebot der Firma ARP Schweiz AG, Birkenstrasse 43b, 6343 Rotkreuz, als das wirtschaftlich günstigste Angebot wie folgt:
Das Angebot der ARP Schweiz AG erwies sich als preislich günstiger (ZK01) und konnte auch bei den übrigen Zuschlagskriterien Abwicklung der Prozesse (ZK02), Leistungsfähigkeit (Mehreignung) (ZK03) sowie Lernende (ZK04) etwas mehr überzeugen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Zuschlagskriterien resultierte letztlich ein Vorsprung für die ARP Schweiz AG.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
55% | Preis |
20% | Abwicklung der Prozesse |
20% | Leistungsfähigkeit (Mehreignung) |
5% | Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
29.10.2021
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Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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Gertrudstrasse 15
8401 Winterthur
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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