Zuschlag 1226759: Rahmenvertrag zur Beschaffung von IT-Verbrauchsartikeln

Publiziert am: 2. November 2021

ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Finanzen & Services

Nach § 33 Abs. 1 der Submissionsverordnung des Kantons Zürich (SVO) erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag.

Die einzelnen Angebote wurden entsprechend den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt (§ 33 Abs. 1 SVO).

In der Gesamtbeurteilung erweist sich das Angebot der Firma ARP Schweiz AG, Birkenstrasse 43b, 6343 Rotkreuz, als das wirtschaftlich günstigste Angebot wie folgt:
Das Angebot der ARP Schweiz AG erwies sich als preislich günstiger (ZK01) und konnte auch bei den übrigen Zuschlagskriterien Abwicklung der Prozesse (ZK02), Leistungsfähigkeit (Mehreignung) (ZK03) sowie Lernende (ZK04) etwas mehr überzeugen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Zuschlagskriterien resultierte letztlich ein Vorsprung für die ARP Schweiz AG.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 30000000: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
55% Preis
20% Abwicklung der Prozesse
20% Leistungsfähigkeit (Mehreignung)
5% Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung

Berücksichtigte Anbieter

ARP Schweiz AG, Rotkreuz
CHF 134,055 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: siehe Ausschreibungsunterlagen
Ausschreibung vom: 21.06.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 130 Tage

Datum des Zuschlags:

29.10.2021


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Finanzen & Services
Gertrudstrasse 15
8401 Winterthur
E-Mail-Adresse:  
buchhaltung.fc@zhaw.ch

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