Ausschreibung 1226189: (21119) 620 Business Computermonitore

Publiziert am: 1. November 2021

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Führungsunterstützungsbasis der Armee FUB, IT-EDA

Mit der vorliegenden Ausschreibung evaluiert das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL den bundesweiten Bedarf an Business Computermonitoren sowie Dienstleistungen. Hauptabnehmer werden die Leistungserbringer der Departemente EFD, VBS und EDA sein.

Die jeweilige Hardware wird mittels genau spezifizierter Musterspezifikation zur bestmöglichen Vergleichbarkeit für die Zuschlagserteilung ausgeschrieben. Der effektive Bedarf wird den Anforderungen, Strategien und der in den nächsten Jahren verfügbaren Technik angepasst.

Den Zuschlag erhalten zwei verschiedene Hersteller resp. Herstellerprodukte mit den wirtschaftlich günstigsten Angeboten. Das heisst: Der erste Zuschlag geht an den erstplatzierten Anbieter. Den zweiten Zuschlag erhält der bestplatzierte Anbieter mit einem anderen Herstellerprodukt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30231000: Computerbildschirme und Konsolen
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. November 2021 Publikationsdatum
1. November 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

17. November 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

13. Dezember 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.5.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

17. Dezember 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.5.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. März 2022 Geplanter Projektstart
30. Juni 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
16'500 Punkte / 40% Zuschlagskriterium Qualität
24‘750 Punkte / 60% Zuschlagskriterium Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF), in US Dollars (USD) oder Euro (€) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK_001 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK_002 Hersteller
Der Anbieter (Hauptniederlassung oder seine angegliederten Ländervertretungen) bestätigt, dass er der Gerätehersteller ist.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_003 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_004 Der Anbieter erklärt sich einverstanden, nach Vorgaben des Auftraggebers und auf gesonderten Wunsch die Installation der Geräte beim Kunden vorzunehmen sowie deren Betriebsbereitschaft zu überprüfen. Allfällige Kosten sind im Preisblatt Anhang 06 unter "DL sonstige Kosten" auszuweisen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_005 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2021
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2021
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Rahmenvertrag (vgl. Anhang 00).
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_006 Akzeptanz des Vertragsentwurfs (Anhang 00)
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage des Pflichtenhefts (Anhang 00) vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_007 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Nähere Informationen sind zu finden unter:
https://www.vbs.admin.ch/de/themen/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_008 Gesamtverantwortung
Werden Subakkordanten eingesetzt, übernimmt der Anbieter die Gesamtverantwortung. Seine beteiligten Subakkordanten sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung sowie Darstellung der diesen Subakkordanten zugewiesenen Rolle/-n.

EK_009 Rechnungsstellung durch Subakkordanten
Erfolgt die Rechnungsstellung durch die aufgeführten Subakkordanten (vgl. auch Kapitel 5, Ziffer 5.2 des Rahmenvertrages, Anhang 00), so ist die Beschaffungsstelle resp. sind seine Bedarfsstellen berechtigt, mit befreiender Wirkung die Zahlungen entsprechend den in der Rechnung jeweils angegebenen Angaben zu leisten. Der Anbieter ist und bleibt aber alleiniger Vertragspartner und die Regelung der Rechnungsstellung über die Subunternehmer hat keinerlei Einfluss auf die übrigen Rechte und Leistungspflichten der Vertragsparteien.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_010 Aktuelle Standard-Preisliste
Bestätigung des Anbieters, dass zu den angebotenen Produkten eine öffentlich zugängliche Standardpreisliste seines Produktportolios besteht, gültig für Europa, EMEA, mindestens aber für die ganze Schweiz und in den Währungen CHF und EUR, welche in ihrer jeweils aktuellsten Fassung über die gesamte Vertragslaufzeit als Basis ihre Gültigkeit behält.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_011 Fremdwährungen
Der Anbieter bestätigt, dass die Vergütung für die Bestellungen während der Vertragsphase jeweils in der Währung erfolgt, in welcher die entsprechende Leistung durch den Auftraggeber beim Anbieter angefragt wird. Es dürfen keine Zuschläge für die Abhandlung jeglicher Art von Beschaffungen in Fremdwährung anfallen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_012 Sales Reporting
Der Anbieter erklärt sich einverstanden, auf Wunsch und nach Vorgabe des Auftraggebers einen Salesreport (maximal 2x jährlich) kostenlos zu erstellen. Für das Reporting, müssen folgende Felder sichtbar sein: Datum, Rahmenvertragsnummer, Garantiestartdatum; Garantieenddatum, Defektdatum, Marke, Gerätetyp, Geräte-Seriennummer; Inventarnummer, Lieferort, Preis, Wareneingang/-ausgang. Alle Felder der Bestellübersicht müssen als CSV oder als xlsx zur Verfügung gestellt werden.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_013 Etikettierung
Der Anbieter erklärt sich einverstanden, auf Wunsch und nach Vorgabe des Auftraggebers Lieferungen von etikettierten Geräten (Inventaretiketten) vorzunehmen. Die Inventaretiketten enthalten u.a. die folgenden Angaben:
- Asset ID, inkl BAR Code
- Seriennummer, inkl. BAR Code
- Garantiestart / Garantieende
Eventuell anfallende Kosten sind im Preisblatt (Anhang 06) aufzuführen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_014 Roadmap
Der Anbieter zeigt jeweils zu Beginn eines Semesters (1.1., 1.7.) die Entwicklung der offerierten Produkte anhand einer Roadmap für die nächsten 15 Monate auf.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_015 Verpackung / Rücknahme
Der Anbieter erklärt sich einverstanden, auf Anforderung des Auftraggebers sämtliches Verpackungsmaterial zu einem durch den Auftraggeber definierten Zeitpunkt kostenfrei zurückzunehmen und zu entsorgen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_016 Lieferort
Der Anbieter stellt die Auslieferung der Geräte an die vom Auftraggeber bei Bestellung angegebene Schweizer Adresse/-n sicher. Der Auftraggeber stellt kein Personal für das Abladen der Lieferung bereit. Der Anbieter ist für die dokumentierte Übergabe an den Auftraggeber verantwortlich.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_017 Stückzahlen
Der Anbieter akzeptiert, dass die Bestellungen auf Abruf in unterschiedlichster Stückzahl über den gesamten Beschaffungszeitraum erfolgen können. Dabei dürfen keine Kleinmengenzuschläge verrechnet werden.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_018 Lieferfristen Geräte
Der Anbieter sichert zu, Vorgaben des Auftraggebers bezüglich verbindlichen Lieferterminen und Lagerbeständen einzuhalten (vgl. Pflichtenheft sowie Anhang 00 Rahmenvertrag, Kapitel 6).
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK_019 Lagerung Ersatzmaterial
Der Anbieter ist für eine genügende Vorhaltekapazität von Ersatzgeräten selbst verantwortlich. Der Anbieter plant daher eigenständig, welche Geräte in welcher Menge an sein Lager genommen werden sollen, damit im Gewährleistungsfall genügend Ersatzgeräte zur Verfügung stehen (vgl. Rahmenvertrag Anhang 00, Kapitel 15, Ziff. 15.1.)
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe 20. Oktober 2010, Stand 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe 20. Oktober 2010, Stand 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Rahmenvertrag (vgl. Anhang 00).

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Führungsunterstützungsbasis der Armee FUB, IT-EDA
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1226189 (21119) 620 Business Computermonitore