Ausschreibung 1226019: WTO Anfrage-Tool
Publiziert am: 6. Januar 2022
Swissmedic, Beschaffungsmanagement
Der Swissmedic Bereich Stab und Internationales, mit den Abteilungen Kommunikation, Stakeholder Engagement und Direktionssekretariat, der Bereich Marktüberwachung mit den Abteilungen Medizinprodukte und Marktkontrolle Arzneimittel sowie die Abteilung Operational Support Services aus dem Bereich Infrastruktur bearbeiten und beantworten jährlich mehrere tausend Anfragen aus der Öffentlichkeit und anderen Quellen zu verschiedensten Tätigkeiten von Swissmedic. Heute werden diese Anfragen in den Abteilungen unterschiedlich mit verschiedenen Werkzeugen verwaltet. Im Rahmen der Swissmedic Digitalisierungsstrategie soll dieser Prozess vereinheitlicht und standardisiert werden. Hierzu soll eine Standardsoftware zum Einsatz gelangen. Diese Standardsoftware inkl. Support & Wartung wird mit vorliegender Ausschreibung für die nächsten Jahre beschafft.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
6. Januar 2022 | Publikationsdatum | |
6. Januar 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich in Deutsch verfügbar. Begründung: Art. 21 Abs. 3 lit. b VöB. |
9. Februar 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
21. Januar 2022 | Frist für Fragen | Fragen können ausschliesslich im Simap Forum gestellt werden. |
16. Februar 2022 | Abgabetermin 00:00 | a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabe-termin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (d.h. Montag bis Donnerstag, 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.00 Uhr, Adresse gemäss Kapitel 12.1 des Pflichtenhefts, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Swissmedic zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 21. Februar 2022 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 16. Februar 2022. c) Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Die Anbieterin ist verpflichtet, 10 Tage vor Ablauf der Abgabefrist Swissmedic per Email (markus.diethelm@swissmedic.ch) über den Abgabeort (inkl. Adresse) zu informieren. Ausserdem ist sie verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes der Auftraggeberin per Email zuzustellen. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt. |
24. Februar 2022 | Offertöffnung | a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabe-termin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (d.h. Montag bis Donnerstag, 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.00 Uhr, Adresse gemäss Kapitel 12.1 des Pflichtenhefts, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Swissmedic zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 21. Februar 2022 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 16. Februar 2022. c) Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Die Anbieterin ist verpflichtet, 10 Tage vor Ablauf der Abgabefrist Swissmedic per Email (markus.diethelm@swissmedic.ch) über den Abgabeort (inkl. Adresse) zu informieren. Ausserdem ist sie verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes der Auftraggeberin per Email zuzustellen. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
max. 70 Pt. | Erfahrung im Umfeld Anfrage-Tools |
max. 70 Pt. | Referenzen Implementation Anfrage-Tools |
max. 70 Pt. | Referenzen von Workflowprozessen in div. Branchen |
max. 70 Pt. | Referenzen zu Support und Wartung |
max. 60 Pt. | Referenzen zu komplexen Datenmigrationen |
max. 40 Pt. | Referenzen zu öffentlichen Verwaltungen |
max. 20 pt. | Erfahrung mit dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gem. Ausschreibungsunterlagen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
keine
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Telefon: 058 465 50 47
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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