Ausschreibung 1223725: (22004) 601 PROOFS (Prozesse Optimierung Finanzstatistik)
Publiziert am: 18. Oktober 2021
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Abteilung Finanzstatistik
Die statistischen Informationen für die öffentlichen Finanzen der Schweiz werden von der Sektion Finanzstatistik (FS) der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) erarbeitet. Dabei ist die Finanzstatistik für die Erstellung von 6 unterschiedlichen Publikationen und rund 15 verschiedenen Datenlieferungen zuständig.
Zur Erbringung eines durchgängig systemunterstützen Service wurden vier Komponenten definiert:
- Beschaffung der zur Erstellung der Finanzstatistik relevanten Datengrundlagen von den Datenlieferanten, entlang der Anforderungen der verschiedenen Modelle und Produkte;
- Verarbeitung der beschafften Daten, insbesondere die Harmonisierung und Sektorisierung der Daten sowie deren Transformation in die verschiedenen Modelle (FS, GFS, ESVG);
- Analyse & Prognose der Modelldaten als Grundlage für die Produkte und Datenlieferungen, sowie im Rahmen von Anfragen;
- Bereitstellung der Ergebnisse, entweder in Form von Datenlieferungen oder als redaktionell aufbereitete Produkte.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
18. Oktober 2021 | Publikationsdatum | |
18. Oktober 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
2. November 2021 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
29. November 2021 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
3. Dezember 2021 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. Juli 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2034 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Mit Los 1 sollen die Komponenten Beschaffung und Verarbeitung mittels einer Datenbeschaffungslösung (Standard-Tool oder Entwicklung) und für die Ablösung der Fachanwendung FINSTAT ein Tool zur Datenverarbeitung (ETL Standardsoftware) ausgeschrieben werden.
- Projektdauer von 01.07.2022 bis 31.12.2034
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3'000 Punkte | ZK 1 Preisangebot |
1'500 Punkte | ZK 2 Erfahrung Datenbeschaffung und Datenverarbeitung |
3'000 Punkte | ZK 3 Technisches Lösungsdesign |
1’000 Punkte | ZK 4 Qualifikation des eingesetzten Business Analysten |
500 Punkte | ZK 5 Qualitätsmanagementsystem |
1’000 Punkte | ZK 6 Produkt-Präsentation (Demo) |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 7 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.07.2022 bis 31.12.2034
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3'000 Punkte | ZK 1 Preisangebot |
1'500 Punkte | ZK 2 Erfahrung Datenbeschaffung und Datenverarbeitung |
3'000 Punkte | ZK 3 Technisches Lösungsdesign |
1’000 Punkte | ZK 4 Qualifikation des eingesetzten Business Analysten |
500 Punkte | ZK 5 Qualitätsmanagementsystem |
1’000 Punkte | ZK 6 Produkt-Präsentation (Demo) |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 2 und 7 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
Los 1:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 4 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Die Referenzen weisen die Erfahrung des Anbieters mit der Bereitstellung und Entwicklung von Lösungen für die Datenbeschaffung sowie mit Standardlösungen im Finanz- und Rechnungswesen, in der Buchhaltung und/oder Treuhand nach. Mit den Referenzen sind jeweils folgende Aspekte nachzuweisen:
- 1 Referenz betreffend die Entwicklung einer Lösung zur Datenbeschaffung (kein spezifischer Anwendungsbereich)
- 1 Referenz betreffend die Entwicklung eines Web-Interface zur Datenbetrachtung und -bearbeitung (kein spezifischer Anwendungsbereich)
- 2 Referenzen betreffend die Implementierung eines Standardtools zur Datenverarbeitung im Finanz- und Buchhaltungsumfeld
Der Projektabschluss (Produktivsetzung) darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Alle Projekte müssen abgeschlossen sein. Referenzen mit laufendem Betrieb, Wartung und Support sind nur gültig, wenn die Produktivsetzung mindestens 2 Monate vor Angebotseingabe erfolgt ist.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 6) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Der Anbieter verfügt über die nachfolgend aufgeführten Rollen in mindestens der Kompetenzstufe Professional (gem. Kompetenzstufen ICT-Berufe https://www.berufe-der-ict.ch/):
- Projektleiter
- Account-Manager
- Business Analyst
- Software-Entwickler
Die aufgeführten 4 Rollen dürfen in Personalunion erbracht werden, es sind jedoch mindestens 2 Mitarbeiter anzubieten. Die Stellvertretung muss für jede Rolle sichergestellt sein.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation (inkl. Kurz-CV, max. 1 A4-Seite) der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, die folgenden Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich, GER Niveau C1) und in französischer Sprache (mündlich und schriftlich, GER Niveau B1) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können:
- Projektleiter
- Account-Manager
- Business Analyst
- SPOC
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK06 Sprachkenntnisse Personal im Support
Der Anbieter bestätigt, dass er für den Support Personal einsetzt, welches die Kommunikation auf Deutsch und Französisch mind. in Niveau B2 (mündlich) erbringen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07 Kritische Verfügbarkeit / Supportorganisation
Während des Betriebszeitraums von Mo. - Fr. 07.00h - 18.00h (kritische Verfügbarkeit; ohne die gesetzlichen Feiertage gem. Art. 66 BPV (Bundespersonalverordnung, SR 172.220.111.3)) steht eine handlungsfähige (min. 2nd Level) Supportorganisation uneingeschränkt zur Verfügung.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 8 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Los 2:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 4 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Die Referenzen weisen die Erfahrung des Anbieters mit der Konfiguration von Lösungen für die Datenbereitstellung sowie mit Standardlösungen im Finanz- und Rechnungswesen, in der Buchhaltung und/oder Treuhand nach. Mit den Referenzen sind jeweils folgende Aspekte nachzuweisen:
- 2 Referenzen betreffend die Entwicklung eines Web-Interface zur Datenbetrachtung und -bearbeitung (kein spezifischer Anwendungsbereich)
- 2 Referenzen betreffend die Implementierung eines Standardtools zur Datenbereitstellung im Finanz- und Buchhaltungsumfeld
Der Projektabschluss (Produktivsetzung) darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Alle Projekte müssen abgeschlossen sein. Referenzen mit laufendem Betrieb, Wartung und Support sind nur gültig, wenn die Produktivsetzung mindestens 2 Monate vor Angebotseingabe erfolgt ist.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 6) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Der Anbieter verfügt über die nachfolgend aufgeführten Rollen in mindestens der Kompetenzstufe Professional (gem. Kompetenzstufen ICT-Berufe https://www.berufe-der-ict.ch/):
- Projektleiter
- Account-Manager
- Business Analyst
Die aufgeführten Rollen dürfen in Personalunion erbracht werden, es sind jedoch mindestens 2 Mitarbeiter anzubieten. Die Stellvertretung muss für jede Rolle sichergestellt sein.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation (inkl. Kurz-CV, max. 1 A4-Seite) der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, die folgenden Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich, GER Niveau C1) und in französischer Sprache (mündlich und schriftlich, GER Niveau B1) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können:
- Projektleiter
- Account-Manager
- Business Analyst
- SPOC
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK06 Sprachkenntnisse Personal im Support
Der Anbieter bestätigt, dass er für den Support Personal einsetzt, welches die Kommunikation auf Deutsch und Französisch mind. in Niveau B2 (mündlich) erbringen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07 Kritische Verfügbarkeit / Supportorganisation
Während des Betriebszeitraums von Mo. - Fr. 07.00h - 18.00h (kritische Verfügbarkeit; ohne die gesetzlichen Feiertage gem. Art. 66 BPV (Bundespersonalverordnung, SR 172.220.111.3)) steht eine handlungsfähige (min. 2nd Level) Supportorganisation uneingeschränkt zur Verfügung.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 9 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
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