Zuschlag 1223515: Weiterentwicklung Enterprise Service Bus
Publiziert am: 12. Oktober 2021
Amt für Dienstleistungen und Ressourcen der Direktion für Inneres und Justiz des Kt. Berndurchzuführen
Aufgrund von Beschlüssen zur Digitalisierung der Verwaltung des Kantons Bern bedarf es einer Erweiterung des bestehenden Enterprise Service Bus zur Bewältigung des Datenstroms zwischen natürlichen resp. juristischen Personen und der Verwaltung.
Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG), wo einige funktionelle Änderungen sowie Schnittstellen zum momentanen wie auch künftigen ERP des Kantons Bern erfolgen müssen, der Teilrevision der Baugesetzgebung Elektronisches Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP), des Gesetzes über die Digitalisierung der Verwaltung (DVG) sowie Veränderungen im Bereich der Regierungsstatthalterämter, dem Amt für Sozialversicherungen sowie der Betreibungs- und Konkursämter, bedarf es einer raschen Erweiterung resp. Ergänzung des bestehenden Enterprise Service Bus zur Bewältigung der digitalen Geschäften der Verwaltung, um mit bestehenden Ressourcen eine rasche Abwicklung derer sicherzustellen.
Damit Verwaltungsgeschäfte durchgehen wirtschaftlich, effizient und effektiv abgewickelt werden können, beschafft der Kanton vorübergehend eine Erweiterung des bestehenden Enterprise Service Bus, welcher Daten von Bürgern und der Wirtschaft entsprechend aufbereitet und intern an die richtigen Stellen und Applikationen lenkt. So wird eine verlässliche und fristgerechte Bearbeitung von digitalen Geschäften ermöglicht. Aufgrund des bestehenden Enterprise Service Bus kann diese Erweiterung und Ergänzung zur Aufrechthaltung der Kontinuität der Dienstleistung ausschliesslich der Bedag AG erteilt werden (ÖBV Art. 7, Abs. 3, lit. f).
Zur langfristigen Sicherung der Funktionalitäten eines Enterprise Service Bus für die DIJ findet zeitgleich der Start des Projekts zur Beschaffung einer solchen Schnittstellen- und Automatisierungssoftware (inklusive Ablösung der bestehenden Lösung) mittels Ausschreibung im offenen Verfahren statt. Die Einführung dieser neuen Lösung ist per 1.1.2024 geplant. Die Ausschreibung wird auf ebendieser Plattform veröffentlicht.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.09.2021
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Dieser Entscheid zur Vergabe kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz, Rechtsamt, Münstergasse 2, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Kramgasse 20, Postfach 652
3000 Bern 8
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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