Zuschlag 1222529: F21127 - Lifecycle IBM Mainframes (z-Systems)
Publiziert am: 28. Februar 2022
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
Eine Zuschlagsvergabe kommt nur an den bisherigen Zuschlagsempfänger, die Firma IBM Schweiz AG in Frage, weil nur IBM als Hersteller die benötigten gesamtheitlichen Leistungen für den Betrieb der beim Bund eingesetzten IBM-Mainframe Infrastruktur erbringen und somit den auf Mainframe laufenden Applikationsbetrieb sicherstellen kann. Insbesondere, da IBM im betroffenen Leistungsbereich die Immaterialgüterrechte an der Mainframe Technologie und seinen eigenen, für den Einsatz auf Mainframe Technologie verwendeten Betriebssystemen besitzt und ein Plattformwechsel mit hiermit verbundener Applikationsmigration infolge des Investitionsschutzes nicht in Frage kommt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.10.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag bis 31.12.2027: CHF 50‘942‘100.00
- Optionen 01.01.2028 - 31.12.2033: CHF 50‘942‘100.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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