Abbruch 1222365: Medizinisches Informationssystem (MIS)
Publiziert am: 6. Oktober 2021
Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, Generalsekretariat, Digital Solutions
Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung, Bereitstellung, Einführung und Betrieb einer MIS-Lösung als SaaS.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Eignung, Zuschlag, Bedingungen
- Wesentliche Änderungen im Projekt
Nach abschliessender formeller und inhaltlicher, fachlicher Prüfung und Bewertung sowie durchgeführter Lösungspräsentation, hat die Beschaffungsstelle festgestellt, dass im Bereich "Leistungsabrechnung" wesentliche Änderungen der nachgefragten Leistung erforderlich sind und das Beschaffungsverfahren gemäss § 37 Abs. 1 lit. d. Submissionsverordnung (SVO) abgebrochen wird. Daher erfolgt keine Vergabe (Zuschlag) und das Verfahren wird wiederholt (§ 37 Abs. 2 SVO).
Der Entscheid, das Verfahren abzubrechen und zu wiederholen wurde mit Verfügung vom 27.09.2021 individuell eröffnet.
Gegen diesen Abbruch kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Stauffacherstrasse 55
8090 Zürich
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...