Zuschlag 1221145: Pilotversuch Stauendewarnung
Publiziert am: 30. September 2021
Bundesamt für Strassen ASTRA
Auf Basis des aktualisierten Pflichtenhefts nach Dialog reichten alle drei Anbieterinnen eine detaillierte Offerte ein. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte die Zuschlagsempfängerin die höchste Punktzahl aller Anbieterinnen. Die Anbieterin erfüllt die gestellten Anforderungen gut. Sie wählt einen «praktischen» Ansatz, setzt Echtzeit nahe FCD-Rohdaten für die Detektion der Stauenden ein und offeriert hierfür einen vorteilhaften Preis. Ihre Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | selective |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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50% | ZK1: LÖSUNGSVORSCHLAG, CHANCEN UND RISIKEN |
30% | ZK2: PREIS |
10% | ZK3: TERMINE |
10% | ZK4: QUALITÄT UND DARSTELLUNG DER OFFERTE |
Preisbewertung: Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Voraussichtliche Benotung der Zuschlagskriterien: Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut 5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte)
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
30.09.2021
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Gegen diese Publikation (Verfügung) kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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