Zuschlag 1220041: F21231 - Anbindung MeteoSchweiz an GÉANT Forschungsnetzwerk

Publiziert am: 23. September 2021

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
Den Zuschlag erhält die Firma SWITCH, da die Firma SWITCH der einzige in der Schweiz zugelassene Partner für den Zugang zum GÉANT Netzwerk ist. Jeder beteiligte Staat am GÉANT Netzwerk hat gemäss seinen Richtlinien nur einen Partner pro Staat. Ausländischen GÉANT Partnern ist es darüber hinaus nicht erlaubt, in einem anderen Staat anzubieten. MeteoSchweiz misst schweizweit Meteorologie-Daten und wertet diese sowohl für aktuelle Prognosen und Alarmierungen als auch für die Klimatologie und die Forschung aus. Aufgrund dieser Geschäftstätigkeit ist MeteoSchweiz auf eine internationale Vernetzung angewiesen und tauscht Wetterdaten mit den entsprechenden externen Organisationen über das Netzwerk der World Meteorological Organization (WMO) und das GÉANT-Netzwerk aus. Die Anbindung für MeteoSchweiz zum Forschungsnetzwerk CH wurde durch einen Bundesratsbeschluss in seiner Sitzung vom 04.05.2016 beschlossen, welcher auch den Zugang zum GÉANT Netzwerk beinhaltet.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72411000: Anbieter von Internetdiensten (ISP)
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

SWITCH, Zürich
CHF 361,355 , Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

21.09.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag (01.02.2022 - 31.01.2023): CHF 90'338.76
- Optionen (01.02.2023 - 31.01.2026): CHF 271'016.28
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch