Zuschlag 1218561: F21027 - AVIT2 (Avenir IT EAK 2)
Publiziert am: 15. September 2021
Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Ein Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma IGAKIS Genossenschaft, da sie über sämtliche Schutzrechte an der Applikation AKIS verfügt.
Ein weiterer Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma M&S Software Engineering AG, da die IGAKIS Genossenschaft als Rechteinhaberin an der Applikation die benötigten Help-Desk-Leistungen ausschliesslich durch diese Firma erbringen lässt.
AKIS ist eine vollständig integrierte und prozessorientierte Sozialversicherungslösung. Auf dem Markt gibt es kein anderes Softwareprodukt, welches diese technische Besonderheit aufweist. Bei einem allfälligen Produktwechsel kann die Bedarfsstelle ihrem gesetzlichen Auftrag, unter anderem die fristgerechte Ausrichtung von Leistungen im Bereich der 1. Säule, Erwerbsersatz und Familienzulagen, nicht nachkommen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.09.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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