Zuschlag 1218561: F21027 - AVIT2 (Avenir IT EAK 2)

Publiziert am: 15. September 2021

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

Ein Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma IGAKIS Genossenschaft, da sie über sämtliche Schutzrechte an der Applikation AKIS verfügt.
Ein weiterer Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma M&S Software Engineering AG, da die IGAKIS Genossenschaft als Rechteinhaberin an der Applikation die benötigten Help-Desk-Leistungen ausschliesslich durch diese Firma erbringen lässt.
AKIS ist eine vollständig integrierte und prozessorientierte Sozialversicherungslösung. Auf dem Markt gibt es kein anderes Softwareprodukt, welches diese technische Besonderheit aufweist. Bei einem allfälligen Produktwechsel kann die Bedarfsstelle ihrem gesetzlichen Auftrag, unter anderem die fristgerechte Ausrichtung von Leistungen im Bereich der 1. Säule, Erwerbsersatz und Familienzulagen, nicht nachkommen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

IGAKIS Genossenschaft, Aarau
CHF 10,007,165

M&S Software Engineering AG, Bern
CHF 646,200

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

14.09.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1218561 F21027 - AVIT2 (Avenir IT EAK 2)