Ausschreibung 1218491: Life-Cycle Ersatz Mobile Router und VPN Konzentrator
Publiziert am: 20. September 2021
SBB AG Einkauf Infrastruktur
Es wird ein Anbieter gesucht, der eine Gesamtlösung für die sichere Datenübertragung zwischen Endgeräten an Aussenstandorten und dem Firmennetz der SBB liefern kann. Diese soll in die bestehende SBB Umgebung integriert werden und die bestehenden Systeme ablösen können. Die Beschaffung umfasst folgende Systeme als Gesamtlösung: 1. Mobile Router inkl. Zubehör und Ersatzmaterial und ggf. Life-Cycle Ersatz. 2. VPN-Konzentratoren inkl. Ersatzmaterial und ggf. Life-Cycle Ersatz. 3. Element Management System EMS inkl. Bugfixes und Systemupdates bzw. – Upgrades
Die Beschaffung umfasst folgende zusätzliche Leistungen:
a. Realisierung und Einführung der Gesamtlösung in der SBB Umgebung, b. Dokumentation und Schulung, c. Wartung und Support.
Laufzeit mind. 9 Jahre mit der Option auf Verlängerung um 3 Jahre auf insgesamt 12 Jahre. Der Anbieter stellt den Materialersatz und die Rückwärtskompatibilität inkl. Life-Cycle der sich im Einsatz befindenden Systeme sicher.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. September 2021 | Publikationsdatum | |
20. September 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
2. November 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
8. Oktober 2021 | Frist für Fragen | Fragen Beantwortung rollend, bis spätestens 15.10.2021 |
2. November 2021 | Abgabetermin 00:00 | Das Gesamtangebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist in einfacher Ausfertigung auf einem USB-Stick und mit einem rechtsgültig unterzeichneten Preisblatt in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen: SBB Das Einreichen des Angebots in Papierform bleibt dem Anbieter vorbehalten, jedoch sind Angebote auf elektronischen Datenträger erwünscht. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform. Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (tanja.lukaszewski@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 02.11.2021 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). |
8. November 2021 | Offertöffnung | Das Gesamtangebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist in einfacher Ausfertigung auf einem USB-Stick und mit einem rechtsgültig unterzeichneten Preisblatt in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen: SBB Das Einreichen des Angebots in Papierform bleibt dem Anbieter vorbehalten, jedoch sind Angebote auf elektronischen Datenträger erwünscht. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform. Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (tanja.lukaszewski@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 02.11.2021 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). |
1. April 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2034 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
EK1
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung zur Auftragserfüllung
EK2
Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK3
Hinreichendes Qualitätsmanagement
EK4
Vorliegen eines hinreichenden Umweltmanagementsystems
EK1: 2 Referenzen, bei welchen eine Gesamtlösung bestehend aus Mobile Router, VPN Konzentrator und EMS innert den letzten 5 Jahren geliefert wurde. Die Inbetriebnahme der Referenzprojekte muss länger als ein Jahr zurückliegen.
EK2: Der Anbieter nennt den vorgesehenen Garanten mit genauen Angaben (Firmensitz, Sitz bzw. Geschäftsstelle), der im Falle der Zuschlagserteilung eine Erfüllungsgarantie über 10% von 2 Jahren der Vertragssumme ausstellen wird.
EK3: Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements, nach ISO 9001 oder eines vergleichbaren unternehmensbezogenen Qualitätsmanagementsystems
EK4: Umweltmanagementsystem ISO 14001 oder vergleichbar (z. B. Unternehmenspolitik oder Umweltpolitik; Beweise wie Umweltaspekte in der Produktentwicklung berücksichtigt werden; Bericht eines internen Umweltaudits; oder Check/ Überprüfungen usw.).
Zusätzliche Informationen
AGB SBB für die Beschaffung von tech. Systemen_Maschinen und Apparaten (AGB-T), Ausgabe Mai 2021
AGB SBB für die Instandhaltung von Anlagen_tech. Systemen _Maschinen und Apparaten (AGB-Insta), Ausgabe April 2020
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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