Zuschlag 1216505: Evaluation potentieller Wirkstoffe auf ihre antiviralen Eigenschaften
Publiziert am: 30. September 2021
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Geschäftsbereich Labor Spiez, Fachbereich Biologie, Austrasse, CH-3700 Spiez
Den Zuschlag erhält gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. f (prov CPC: 85102 «Research and experimental development services on chemistry and biology») die ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Gruental, Postfach, CH-8820 Wädenswil, da die ZHAW über eine breite Expertise im Bereich der Arzneipflanzen- und Naturstoffforschung und der damit verbundenen Wirkstoffentwicklung verfügt. Die in der Forschungsgruppe vorhandenen Kompetenzen erstrecken sich über die gesamte Wertschöpfungskette der entsprechenden Wirkstoffe.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
30.09.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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Guisanplatz 1B
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 50 11
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