Zuschlag 1215023: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)

Publiziert am: 25. August 2021

Amt für Integration und Soziales des Kantons Bern

Auf die Ausschreibung vom 31.03.2021 ist ein Angebot termingerecht eingegangen. Dieses
wurde vom Verfahren ausgeschlossen, weil es der Ausschreibung respektive den
Ausschreibungsunterlagen nicht entsprochen hat (Art. 24 Abs. 1 Bst. b ÖBV) und weil
Eignungskriterien und technische Spezifikationen nicht erfüllt waren (Art. 24 Abs. 1 Bst. c ÖBV).
Mit dem erwähnten Ausschluss verblieb kein Angebot mehr im Verfahren, wodurch ein
Vertragsschluss nicht mehr möglich war. Folglich wurde das Vergabeverfahren aus wichtigen
Gründen abgebrochen (Art. 29 Abs. 1 ÖBV). Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn kein Angebot eingereicht worden ist,
das die in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Kriterien oder technischen Anforderungen erfüllt
(Art. 29 Abs. 2 Bst. a ÖBV).
Dieser Ausgang des Verfahrens erlaubt es der Vergabestelle u.a., den Gegenstand im freihändigen,
überschwelligen Verfahren zu beschaffen (Art. 7 Abs. 3 Bst. a ÖBV i.V.m. Art. 6 Abs. 2 ÖBG). Aus
diesen Gründen wird der Zuschlag der QSMA AG erteilt.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 75000000: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

QSMA AG, Zürich
CHF 275,443

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

10.08.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Gesundheits-,
Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, Postfach, 3000 Bern 8 angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Amt für Integration und Soziales des Kantons Bern
Rathausgasse 1
3000 Bern 8
Telefon: +41 31 633 78 11
E-Mail-Adresse:  
info.ais.gsi@be.ch