Zuschlag 1214869: F21187 - Verlängerung Proximity-Tracing-Systems (SwissCovid App)
Publiziert am: 25. August 2021
Bundesamt für Gesundheit BAG
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma Ubique Innovation AG, da sie seit einem Jahr die SwissCovid App betreibt, wartet und weiterentwickelt. Ein kurzfristiger Anbieterwechsel führt zu einem erhöhten Risiko für den laufenden Betrieb des Swiss Proximity- Tracing-Systems (SPTS) und ist in Anbetracht der noch verbleibenden, kurzen Betriebsdauer (Befristung der gesetzlichen Grundlage bis 30.06.2022, Art. 17 Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus Sars-CoV-2) ein inakzeptables Risiko.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
04.08.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 791‘595.00
- Optionen: CHF 821‘212.50
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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