Ausschreibung 1213735: (21020) 307 Digitales Archiv

Publiziert am: 19. August 2021

Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerische Nationalbibliothek NB

Die NB löst ihre bestehenden Lösungen zur Langzeitarchivierung digitaler Objekte ab. Gegenstand dieser Beschaffung ist eine OAIS-konforme Standardlösung umfassend die OAIS-Komponenten Übernahme, Datenverwaltung, Archivspeicher, Administration und Erhaltungsplanung. Die Anbieterin übernimmt dabei folgende Aufgaben:
- Lieferung der Standardlösung
- Betrieb der Standardlösung zusammen mit dem BIT und der NB
- Wartung, Pflege und Support der Standardlösung
- Bereitstellung der Standardlösung in einem Projekt mit der NB. Dabei folgt sie der Projektverwaltungsmethode Hermes der Bundesverwaltung.
Die Grundleistungen umfassen:
- GL01: Bereitstellung Software und Lizenzen
- GL02: Realisierung / Aufbau /Implementierung
- GL03: Betrieb, Wartung und Support Digitales Archiv


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 48600000: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
  • 48517000: IT-Softwarepaket
  • 48326100: Digitales Abbildungssystem
  • 48810000: Informationssysteme
  • 48780000: Softwarepaket für die System-, Speicher- und Inhaltsverwaltung
  • 48519000: Speicherverwaltungssoftwarepaket
  • 48311000: Dokumentenverwaltungssoftwarepaket
  • 48790000: Versionsprüfungssoftwarepaket
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. August 2021 Publikationsdatum
19. August 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und englischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Die Beilage 7 der Ausschreibungsunterlagen enthält vertrauliche Unterlagen. Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 3) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

3. September 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

8. Oktober 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

14. Oktober 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

30. März 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2039 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
370 Punkte ZK 000 «Technische Fähigkeiten» (ZK001 – ZK014)
150 Punkte ZK 100 «Schnittstellen» (ZK101 – ZK105 )
80 Punkte ZK 200 «Erfahrung, Kompetenz, Standards» (ZK201 – ZK202)
100 Punkte ZK 300 Präsentation
300 Punkte ZK 400 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen seit 2017 nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular «(21020) 307 Digitales Archiv Anhang 4 Referenzen der Unternehmung» einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher oder französischer oder englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer oder englischer Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

EK06 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang «(21020) 307 Digitales Archiv Anhang 6 Rahmenvertrag für die Erbringung von Leistungen im Informatikbereich» des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Arbeitsort
Der Anbieter ist bereit, soweit dies aus betrieblichen, kundenspezifischen und/oder Sicherheitsgründen notwendig ist, die Leistungen Vorort, d.h. in den Räumen der Bundesverwaltung in Bern zu erbringen. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, sowie bei der Schweizerischen Nationalbibliothek NB in Bern.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Supportorganisation
Der Anbieter muss über eine Supportorganisation und ein Ticketingsystem verfügen um die in GL03 definierten Parameter zu erfüllen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Exit-Strategie
Der Anbieter bestätigt, dass sein System keine proprietären Spezifikationen oder Technologien enthält, welche die Migration der AIP in eine Folgelösung grundsätzlich verunmöglichen, von der Existenz von Herstellern abhängig machen oder mit lizenzrechtlichen Klauseln verbinden.
Der Anbieter bestätigt, dass für das System mindestens eine Exit-Strategie besteht, d.h. eine plausible Beschreibung der möglichen Vorgehensweise, um die AIPs in authentischer, integrer und vollständiger Form aus seiner Lösung zu extrahieren und in ein Folgesystem zu migrieren, wenn dies unerwartet nötig werden sollte. Spezielle Anforderungen an Folgesysteme sollen dabei erwähnt werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Beilage Exit-Strategie

EK13 Einhaltung Informationssicherheit, Datenschutz und Urheberrecht
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist im Rahmen der gesamten Leistungserbringung sämtliche Bestimmungen der Informatiksicherheit, des Datenschutzes und des Urheberrechts des Bundes einzuhalten gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG];
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG];
- Verordnung über die Koordination der digitalen Transformation und die IKT-Lenkung in der Bundesverwaltung vom 25. November 2020 [VDTI];
- Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung vom 27. Mai 2020 [CyRV];
- Vorgaben des DTI vom 19. Dezember 2013 zum IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung [VISB];
- Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 [URG];
- Verordnung über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 26. April 1993 [URV].
Der Anbieter garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK14 Informatiksicherheit der Bundesverwaltung
Der Anbieter garantiert die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes bei Betrieb und auch bei Entwicklungsarbeiten, ungeachtet ob sie vor Ort oder anderswo stattfinden. Der Anbieter bestätigt, dass sein Produkt die technischen Vorgaben und Standards der Bundesverwaltung bezüglich Sicherheit erfüllen wird und dass er während der Realisierungsphase das Sicherheitskonzept (ISDS-Konzept) gemeinsam mit dem Auftraggeber erstellt und sein Produkt dementsprechend konfiguriert. Dabei gelten insbesondere die folgenden Vorgaben (nicht abschliessend):
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG];
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG];
- Verordnung über die Koordination der digitalen Transformation und die IKT-Lenkung in der Bundesverwaltung vom 25. November 2020 [VDTI];
- Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung vom 27. Mai 2020 [CyRV];
- Vorgaben des DTI vom 19. Dezember 2013 zum IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung [VISB];
- Netzwerksicherheit in der Bundesverwaltung vom 19. Dezember 2013 (Stand 1. April 2021) [NSB]
- Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 [URG].
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerische Nationalbibliothek NB
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1213735 (21020) 307 Digitales Archiv